Krankenversicherung Schweiz: Zuzug, Frist und Kosten
Krankenversicherung Schweiz für Zuzüger: Pflicht, 3-Monats-Frist, Franchise und Modelle: so funktioniert das System für Deutsche und Österreicher.
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Wer aus Deutschland oder Österreich in die Schweiz zieht, steht schnell vor demselben Begriff: die Grundversicherung. Sie funktioniert anders als die gesetzliche Krankenversicherung, die du vielleicht kennst. Dieser Leitfaden erklärt dir das System der Reihe nach: was Pflicht ist, welche Frist gilt, und wie du Franchise, Modell und Kasse so wählst, dass es zu dir passt.
Krankenversicherung ist in der Schweiz Pflicht
In der Schweiz gibt es keine Familienversicherung und keine automatische Aufnahme über den Arbeitgeber. Stattdessen gilt: Personen mit Wohnsitz in der Schweiz müssen sich grundsätzlich selbst krankenversichern. Die sogenannte obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP), im Alltag „Grundversicherung” genannt, schützt bei Krankheit, Mutterschaft und Unfall (BAG).
Das gilt für jedes Familienmitglied einzeln, also auch für Kinder. Jede Person hat ihre eigene Police und ihre eigene Prämie.
Gilt das auch bei Arbeit oder Rente im Ausland?
Für Zuziehende aus Deutschland und Österreich können internationale Regeln entscheidend sein. Wer in der Schweiz wohnt, aber in einem EU-/EFTA-Staat oder im Vereinigten Königreich arbeitet oder ausschließlich von dort eine Rente erhält, kann weiterhin dem ausländischen System unterstehen. Auch Entsendung und Studium brauchen eine gesonderte Prüfung. Kläre eine Ausnahme bei der zuständigen kantonalen Stelle, bevor du deine bisherige Versicherung beendest (BAG: Versicherungspflicht und Ausnahmen, geprüft am 14.09.2026).
Dieser Leitfaden behandelt den Zuzug mit Schweizer Wohnsitz. Für einen Wohnsitz im Ausland und Arbeit in der Schweiz gilt unser Ratgeber für Grenzgänger.
Die 3-Monats-Frist: rückwirkend ab Zuzug
Die wichtigste Regel zuerst: Du musst dich spätestens drei Monate nach deiner Wohnsitznahme krankenversichern. Dieselbe Frist gilt, wenn du ein neugeborenes Kind anmeldest (BAG).
Das Beruhigende daran: Schliesst du fristgerecht ab, beginnt der Versicherungsschutz rückwirkend ab dem Tag deiner Wohnsitznahme. Die Krankenversicherung vergütet also auch Kosten, die zwischen Zuzug und Vertragsabschluss entstanden sind. Im Gegenzug sind die Prämien ebenfalls rückwirkend ab Zuzug geschuldet. Du sparst durch späteres Abschliessen also nichts.
Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du im Artikel Krankenkasse anmelden nach dem Zuzug.
Was die Grundversicherung abdeckt
Die Grundversicherung deckt die medizinische Grundversorgung ab: Arzt, Spital, Medikamente und vieles mehr. Entscheidend für Zuzüger ist ein Punkt, der oft überrascht: Der Leistungskatalog ist gesetzlich festgelegt und bei allen Kassen identisch (BAG).
Eine teurere Kasse bietet also nicht „mehr Medizin”. Du zahlst bei jeder Kasse für denselben gesetzlichen Leistungsumfang, nur Prämie, Franchise, Modell und Service unterscheiden sich. Das ist die gute Nachricht: Vergleiche Prämien und Zugangsregeln der Modelle sorgfältig, damit du die vereinbarten Abläufe im Alltag einhalten kannst.
Franchise: zwischen 300 und 2500 Franken
Die Franchise ist der Betrag, den du pro Jahr selbst zahlst, bevor die Kasse beteiligt wird. Erwachsene ab 19 Jahren wählen zwischen sechs Stufen: 300, 500, 1000, 1500, 2000 oder 2500 Franken pro Jahr. Die 300er-Franchise ist die ordentliche Stufe; alles darüber ist eine Wahlfranchise mit tieferer Prämie (BAG).
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre liegt die ordentliche Franchise bei 0 Franken; wählbar sind 100 bis 600 Franken. Beachte: Ein Versicherer muss nicht alle Stufen anbieten.
Die gesetzlichen Stufen im Überblick (Art. 93 und 103 KVV, Stand 2026):
Alle Spalten lesen: Tabelle bei Bedarf horizontal verschieben. Mit der Tastatur: Tabelle fokussieren und die Pfeiltasten verwenden.
| Ordentliche Franchise | Wählbare Franchisen (pro Jahr) | |
|---|---|---|
| Erwachsene (ab 19 Jahren) | 300 Franken | 500, 1000, 1500, 2000 oder 2500 Franken |
| Kinder (bis 18 Jahre) | 0 Franken | 100, 200, 300, 400, 500 oder 600 Franken |
Die Mechanik dahinter ist einfach: Je höher die Franchise, desto tiefer die Prämie, dafür trägst du im Krankheitsfall mehr Kosten selbst, bevor die Kasse einspringt. Der Prämienrabatt ist gesetzlich gedeckelt (Art. 95 KVV), damit sich hohe Franchisen nicht grenzenlos „lohnen”.
Selbstbehalt und weitere Kostenbeteiligung
Über die Franchise hinaus trägst du einen Selbstbehalt von in der Regel 10 Prozent der Kosten, angerechnet höchstens 700 Franken pro Jahr für Erwachsene und 350 Franken für Kinder. Der Selbstbehalt ist gesetzlich geregelt und hängt nicht von Franchise oder Modell ab. Bei einem Spitalaufenthalt kommt zusätzlich ein Beitrag von 15 Franken pro Tag dazu (mit Ausnahmen, etwa für Kinder) (BAG). Wie sich Franchise und Selbstbehalt über ein Jahr zu deiner maximalen Kostenbeteiligung summieren, spielst du mit dem Selbstbehalt-Rechner durch.
Wie du zwischen tiefer und hoher Franchise entscheidest, liest du im Detail unter Franchise 300 oder 2500?, inklusive Franchise-Rechner.
Versicherungsmodelle: Standard, Hausarzt, HMO oder Telmed
Neben der Franchise wählst du ein Modell. Im Standardmodell hast du freie Arztwahl. Günstiger sind die Alternativmodelle:
- Hausarztmodell: du gehst zuerst zu deinem Hausarzt.
- HMO: erste Anlaufstelle ist ein Gesundheitszentrum.
- Telmed: du rufst zuerst eine medizinische Beratung an.
Wichtig: Die gesetzlichen Leistungen sind in allen Modellen identisch; es unterscheidet sich nur der Zugangsweg (priminfo.admin.ch). Wie sich die Modelle im Alltag anfühlen und für wen welches passt, zeigt der Vergleich Hausarzt, HMO oder Telmed?
Warum die Prämien so unterschiedlich sind
Da die Leistungen überall gleich sind, fragen sich viele Zuzüger zu Recht: Warum schwanken die Prämien so stark? Die Antwort: Die Prämien hängen nicht vom Einkommen ab, sondern unterscheiden sich nach Versicherer, Wohnort, Altersgruppe sowie der gewählten Franchise und dem gewählten Modell (BAG).
Den offiziellen, neutralen Prämienvergleich des Bundes findest du bei priminfo.admin.ch. Genau weil derselbe gesetzliche Schutz unterschiedlich viel kostet, lohnt sich ein Vergleich. Weitere Stellschrauben, mit denen du die Prämie drückst, findest du gesammelt unter Krankenkassen-Prämien sparen.
Alterskategorien: Kinder, junge Erwachsene, Erwachsene
Einer der Prämienfaktoren verdient einen eigenen Blick, weil er für Zuzüger-Familien und Berufseinsteiger direkt spürbar ist: das Alter. Die Grundversicherung kennt drei Alterskategorien: Kinder bis 18, junge Erwachsene von 19 bis 25 und Erwachsene ab 26 Jahren. Innerhalb einer Kategorie spielt das genaue Alter keine Rolle; die Prämie steigt nicht Jahr für Jahr, sondern in Stufen beim Kategorienwechsel.
Die Mechanik dahinter:
- Kinder (0 bis 18) zahlen deutlich tiefere Prämien als Erwachsene, und haben, wie oben gezeigt, eine ordentliche Franchise von 0 Franken. Was das für das Familienbudget bedeutet, rechnet der Artikel Krankenkasse für Familien: Kosten durch.
- Junge Erwachsene (19 bis 25) bilden eine eigene Prämienkategorie mit in der Regel tieferen Prämien als Erwachsene ab 26. Im offiziellen Prämienrechner des Bundes (priminfo.admin.ch) werden die Prämien deshalb nach Geburtsjahr getrennt ausgewiesen.
- Erwachsene (ab 26) zahlen die volle Erwachsenenprämie. Der Sprung von der Kategorie 19 bis 25 in die Kategorie ab 26 ist die grösste Prämienerhöhung, die allein durch das Alter ausgelöst wird. Ein guter Moment, Franchise, Modell und Kasse neu zu prüfen.
Für dich als Zuzüger heisst das: Vergleiche immer mit deinem Geburtsjahr und dem deiner Familienmitglieder, denn dieselbe Kasse kann in deiner Alterskategorie günstig und in einer anderen teuer sein.
Unfalldeckung: der übersehene Spartipp
Ein Punkt, den Zuzüger aus Deutschland und Österreich fast immer übersehen: In der Schweiz sind Krankheit und Unfall getrennt versichert. Die Grundversicherung deckt das Unfallrisiko zwar standardmässig mit, aber als Angestellter brauchst du diese Deckung oft gar nicht.
Der Grund: Wer in der Schweiz angestellt ist, ist über den Arbeitgeber nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) gegen Berufsunfälle versichert. Und wer mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet, ist zusätzlich auch gegen Nichtberufsunfälle (NBU) versichert, also gegen Unfälle in der Freizeit, beim Sport oder im Haushalt (BAG).
Bist du so voll nach UVG gedeckt, kannst du die Unfalldeckung deiner Grundversicherung sistieren lassen, also ruhen lassen. Die Krankenkasse kürzt dann deine Prämie entsprechend (BAG). Du zahlst sonst schlicht doppelt für dasselbe Risiko.
Wie der Antrag läuft, welcher Nachweis nötig ist und welche Fallen bei Jobwechsel und Kündigung lauern, erklärt der Ratgeber Unfalldeckung sistieren: die 8-Stunden-Regel im Detail.
Zusatzversicherungen (VVG): freiwillig und mit Gesundheitsfragen
Neben der Grundversicherung gibt es Zusatzversicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), etwa für Spital, Zahn oder Alternativmedizin. Diese sind freiwillig und privatrechtlich. Anders als in der Grundversicherung darf eine Kasse einen Zusatzversicherungs-Antrag ablehnen, und ein Gesundheitsfragebogen ist üblich (FINMA).
Wo genau die Grenze zwischen den beiden Welten verläuft, erklärt der Artikel Grundversicherung und Zusatzversicherung: der Unterschied. Ob sich zusätzlicher Schutz für dich lohnt, prüfst du mit unserer Entscheidungshilfe zur Zusatzversicherung. Bei einem späteren Wechsel gelten eigene Vertragsfristen. Die Kündigungsfristen der Zusatzversicherung solltest du getrennt von der Grundversicherung prüfen.
Aufnahmezwang: niemand wird abgelehnt
Das ist für viele die wichtigste Erleichterung: In der Grundversicherung gilt Aufnahmezwang. Jeder Versicherer muss in seinem Tätigkeitsgebiet jede versicherungspflichtige Person aufnehmen und alle gleich behandeln, ohne Unterscheidung nach Gesundheitszustand (BAG).
Es gibt keine Gesundheitsprüfung für die Grundversicherung. (Die Prämien kennen weiterhin drei Alterskategorien; die Gleichbehandlung betrifft die Aufnahme, nicht die Prämienhöhe.)
Krankenkasse später wechseln
Den Versicherer für die Grundversicherung kannst du frei wählen und später auch wechseln. Die genauen Kündigungsfristen für einen Wechsel prüfst du am besten direkt bei priminfo.admin.ch. Da der gesetzliche Leistungsumfang überall gleich ist, geht es beim Wechsel vor allem um Prämie und Modell, nicht um den Schutz selbst. Alle Fristen, das Sonderkündigungsrecht und das Vorgehen Schritt für Schritt findest du im Leitfaden Krankenkasse wechseln: Fristen und Vorgehen. Der jährliche Wechsel-Termin ist der Prämienherbst (September bis November, Kündigung bis 30. November). Die Saison-Checkliste dazu steht unter Prämienherbst.
Von der Orientierung zur Anmeldung
Du hast Kostenbeteiligung, Versicherungsmodell und Unfalldeckung geklärt? Die separate Anleitung Krankenkasse nach dem Zuzug anmelden: Unterlagen und Antrag führt dich durch den Abschluss und die Kontrolle deiner Police. So bleiben die Systemübersicht und die praktische Anmeldung leicht auffindbar.
Für die Anmeldung brauchst du vor allem dein Zuzugsdatum und die Angaben zur gewünschten Versicherung. Kommst du aus Deutschland, kläre zusätzlich die Beendigung deiner bisherigen Krankenversicherung.
Welche Versicherungen neben der Krankenkasse beim Zuzug sonst noch anstehen, zeigt dir die Versicherungs-Checkliste für den Zuzug. Bringst du ein Auto mit in die Schweiz, gelten eigene Zoll- und Zulassungsfristen. Wie die zollfreie Einfuhr als Umzugsgut funktioniert, erklärt der Ratgeber Auto in die Schweiz einführen. Wenn du Unterstützung möchtest, kannst du eine Beratung zur Krankenkasse anfragen. schweiz-start.ch informiert allgemein und organisiert mit deiner Einwilligung einen Beratungskontakt. Die individuelle Beratung übernimmt die kontaktierte Fachperson. Für vermittelte Beratungen erhalten wir eine Vergütung. Bist du Grenzgänger, gelten besondere Regeln; dazu findest du Antworten unter Grenzgänger und Krankenversicherung.
Den übrigen Umzug planen
Die Auswanderungscheckliste für Deutschland und Österreich ordnet Wohnung, Anmeldung, Auto und Versicherung in den gesamten Umzug ein. Für deine erste Wohnung hilft die Abgrenzung von Hausrat und Privathaftpflicht.
Vom Lesen zum Entscheiden
Soll das jemand mit dir durchgehen?
Die Frist kennst du jetzt. Offen bleibt die Entscheidung selbst: welche Kasse, welches Modell, welche Franchise, und was davon für deine Familie zusammenpasst.
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Häufige Fragen
Bis wann muss ich mich in der Schweiz krankenversichern?
Sind die Leistungen der Grundversicherung überall gleich?
Kann eine Krankenkasse mich ablehnen?
Hängt die Prämie von meinem Einkommen ab?
Welche Franchise soll ich wählen?
Quellen
- BAG: Versicherungspflicht für in der Schweiz wohnhafte Versicherte
- BAG: Das Wichtigste in Kürze zur obligatorischen Krankenversicherung
- BAG: Wahlfranchisen
- BAG: Kostenbeteiligung
- priminfo.admin.ch: Sparen bei der Grundversicherung (Modelle)
- priminfo.admin.ch: offizieller Prämienrechner des Bundes (BAG)
- Fedlex: Verordnung über die Krankenversicherung (KVV, SR 832.102), Art. 93, 95 und 103
- BAG: Unfallversicherung, wer ist obligatorisch versichert?
- BAG: Zur Sistierung der Unfalldeckung berechtigte Versicherte
- FINMA: Faktenblatt Krankenzusatzversicherung
Aktualisiert am .
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.
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