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Krankenversicherung Schweiz: Leitfaden für Zuzüger (2026)

Krankenversicherung Schweiz für Zuzüger: Pflicht, 3-Monats-Frist, Franchise und Modelle: so funktioniert das System für Deutsche und Österreicher.

schweiz-start.ch Redaktion ca. 8 Min. Lesezeit

Wer aus Deutschland oder Österreich in die Schweiz zieht, steht schnell vor demselben Begriff: die Grundversicherung. Sie funktioniert anders als die gesetzliche Krankenversicherung, die du vielleicht kennst. Dieser Leitfaden erklärt dir das System der Reihe nach: was Pflicht ist, welche Frist gilt, und wie du Franchise, Modell und Kasse so wählst, dass es zu dir passt.

Krankenversicherung ist in der Schweiz Pflicht

In der Schweiz gibt es keine Familienversicherung und keine automatische Aufnahme über den Arbeitgeber. Stattdessen gilt: Jede Person, die in der Schweiz Wohnsitz nimmt, muss eine eigene Krankenversicherung abschliessen. Die sogenannte obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP), im Alltag „Grundversicherung” genannt, schützt bei Krankheit, Mutterschaft und Unfall (BAG).

Das gilt für jedes Familienmitglied einzeln, also auch für Kinder. Jede Person hat ihre eigene Police und ihre eigene Prämie.

Die 3-Monats-Frist: rückwirkend ab Zuzug

Die wichtigste Regel zuerst: Du musst dich spätestens drei Monate nach deiner Wohnsitznahme krankenversichern. Dieselbe Frist gilt, wenn du ein neugeborenes Kind anmeldest (BAG).

Das Beruhigende daran: Schliesst du fristgerecht ab, beginnt der Versicherungsschutz rückwirkend ab dem Tag deiner Wohnsitznahme. Die Krankenversicherung vergütet also auch Kosten, die zwischen Zuzug und Vertragsabschluss entstanden sind. Im Gegenzug sind die Prämien ebenfalls rückwirkend ab Zuzug geschuldet. Du sparst durch späteres Abschliessen also nichts.

Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du im Artikel Krankenkasse anmelden nach dem Zuzug.

Was die Grundversicherung abdeckt

Die Grundversicherung deckt die medizinische Grundversorgung ab: Arzt, Spital, Medikamente und vieles mehr. Entscheidend für Zuzüger ist ein Punkt, der oft überrascht: Der Leistungskatalog ist gesetzlich festgelegt und bei allen Kassen identisch (BAG).

Eine teurere Kasse bietet also nicht „mehr Medizin”. Du zahlst bei jeder Kasse für denselben gesetzlichen Leistungsumfang, nur Prämie, Franchise, Modell und Service unterscheiden sich. Das ist die gute Nachricht: Bei der Grundversicherung kannst du wenig falsch machen und vor allem über Prämie und Modell sparen.

Franchise: zwischen 300 und 2500 Franken

Die Franchise ist der Betrag, den du pro Jahr selbst zahlst, bevor die Kasse beteiligt wird. Erwachsene ab 19 Jahren wählen zwischen sechs Stufen: 300, 500, 1000, 1500, 2000 oder 2500 Franken pro Jahr. Die 300er-Franchise ist die ordentliche Stufe; alles darüber ist eine Wahlfranchise mit tieferer Prämie (BAG).

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre liegt die ordentliche Franchise bei 0 Franken; wählbar sind 100 bis 600 Franken. Beachte: Ein Versicherer muss nicht alle Stufen anbieten.

Die gesetzlichen Stufen im Überblick (Art. 93 und 103 KVV, Stand 2026):

Ordentliche FranchiseWählbare Franchisen (pro Jahr)
Erwachsene (ab 19 Jahren)300 Franken500, 1000, 1500, 2000 oder 2500 Franken
Kinder (bis 18 Jahre)0 Franken100, 200, 300, 400, 500 oder 600 Franken

Die Mechanik dahinter ist einfach: Je höher die Franchise, desto tiefer die Prämie, dafür trägst du im Krankheitsfall mehr Kosten selbst, bevor die Kasse einspringt. Der Prämienrabatt ist gesetzlich gedeckelt (Art. 95 KVV), damit sich hohe Franchisen nicht grenzenlos „lohnen”.

Selbstbehalt und weitere Kostenbeteiligung

Über die Franchise hinaus trägst du einen Selbstbehalt von in der Regel 10 Prozent der Kosten, angerechnet höchstens 700 Franken pro Jahr für Erwachsene und 350 Franken für Kinder. Der Selbstbehalt ist gesetzlich geregelt und hängt nicht von Franchise oder Modell ab. Bei einem Spitalaufenthalt kommt zusätzlich ein Beitrag von 15 Franken pro Tag dazu (mit Ausnahmen, etwa für Kinder) (BAG). Wie sich Franchise und Selbstbehalt über ein Jahr zu deiner maximalen Kostenbeteiligung summieren, spielst du mit dem Selbstbehalt-Rechner durch.

Wie du zwischen tiefer und hoher Franchise entscheidest, liest du im Detail unter Franchise 300 oder 2500?, inklusive Franchise-Rechner.

Versicherungsmodelle: Standard, Hausarzt, HMO oder Telmed

Neben der Franchise wählst du ein Modell. Im Standardmodell hast du freie Arztwahl. Günstiger sind die Alternativmodelle:

  • Hausarztmodell: du gehst zuerst zu deinem Hausarzt.
  • HMO: erste Anlaufstelle ist ein Gesundheitszentrum.
  • Telmed: du rufst zuerst eine medizinische Beratung an.

Wichtig: Die gesetzlichen Leistungen sind in allen Modellen identisch; es unterscheidet sich nur der Zugangsweg (priminfo.admin.ch). Wie sich die Modelle im Alltag anfühlen und für wen welches passt, zeigt der Vergleich Hausarzt, HMO oder Telmed?

Warum die Prämien so unterschiedlich sind

Da die Leistungen überall gleich sind, fragen sich viele Zuzüger zu Recht: Warum schwanken die Prämien so stark? Die Antwort: Die Prämien hängen nicht vom Einkommen ab, sondern unterscheiden sich nach Versicherer, Wohnort, Altersgruppe sowie der gewählten Franchise und dem gewählten Modell (BAG).

Den offiziellen, neutralen Prämienvergleich des Bundes findest du bei priminfo.admin.ch. Genau weil derselbe gesetzliche Schutz unterschiedlich viel kostet, lohnt sich ein Vergleich. Weitere Stellschrauben, mit denen du die Prämie drückst, findest du gesammelt unter Krankenkassen-Prämien sparen.

Alterskategorien: Kinder, junge Erwachsene, Erwachsene

Einer der Prämienfaktoren verdient einen eigenen Blick, weil er für Zuzüger-Familien und Berufseinsteiger direkt spürbar ist: das Alter. Die Grundversicherung kennt drei Alterskategorien: Kinder bis 18, junge Erwachsene von 19 bis 25 und Erwachsene ab 26 Jahren. Innerhalb einer Kategorie spielt das genaue Alter keine Rolle; die Prämie steigt nicht Jahr für Jahr, sondern in Stufen beim Kategorienwechsel.

Die Mechanik dahinter:

  • Kinder (0 bis 18) zahlen deutlich tiefere Prämien als Erwachsene, und haben, wie oben gezeigt, eine ordentliche Franchise von 0 Franken. Was das für das Familienbudget bedeutet, rechnet der Artikel Krankenkasse für Familien: Kosten durch.
  • Junge Erwachsene (19 bis 25) bilden eine eigene Prämienkategorie mit in der Regel tieferen Prämien als Erwachsene ab 26. Im offiziellen Prämienrechner des Bundes (priminfo.admin.ch) werden die Prämien deshalb nach Geburtsjahr getrennt ausgewiesen.
  • Erwachsene (ab 26) zahlen die volle Erwachsenenprämie. Der Sprung von der Kategorie 19 bis 25 in die Kategorie ab 26 ist die grösste Prämienerhöhung, die allein durch das Alter ausgelöst wird. Ein guter Moment, Franchise, Modell und Kasse neu zu prüfen.

Für dich als Zuzüger heisst das: Vergleiche immer mit deinem Geburtsjahr und dem deiner Familienmitglieder, denn dieselbe Kasse kann in deiner Alterskategorie günstig und in einer anderen teuer sein.

Unfalldeckung: der übersehene Spartipp

Ein Punkt, den Zuzüger aus Deutschland und Österreich fast immer übersehen: In der Schweiz sind Krankheit und Unfall getrennt versichert. Die Grundversicherung deckt das Unfallrisiko zwar standardmässig mit, aber als Angestellter brauchst du diese Deckung oft gar nicht.

Der Grund: Wer in der Schweiz angestellt ist, ist über den Arbeitgeber nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) gegen Berufsunfälle versichert. Und wer mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet, ist zusätzlich auch gegen Nichtberufsunfälle (NBU) versichert, also gegen Unfälle in der Freizeit, beim Sport oder im Haushalt (BAG).

Bist du so voll nach UVG gedeckt, kannst du die Unfalldeckung deiner Grundversicherung sistieren lassen, also ruhen lassen. Die Krankenkasse kürzt dann deine Prämie entsprechend (BAG). Du zahlst sonst schlicht doppelt für dasselbe Risiko.

Wie der Antrag läuft, welcher Nachweis nötig ist und welche Fallen bei Jobwechsel und Kündigung lauern, erklärt der Ratgeber Unfalldeckung sistieren: die 8-Stunden-Regel im Detail.

Zusatzversicherungen (VVG): freiwillig und mit Gesundheitsfragen

Neben der Grundversicherung gibt es Zusatzversicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), etwa für Spital, Zahn oder Alternativmedizin. Diese sind freiwillig und privatrechtlich. Anders als in der Grundversicherung darf eine Kasse einen Zusatzversicherungs-Antrag ablehnen, und ein Gesundheitsfragebogen ist üblich (FINMA).

Wo genau die Grenze zwischen den beiden Welten verläuft, erklärt der Artikel Grundversicherung und Zusatzversicherung: der Unterschied. Gut zu wissen für später: Eine Zusatzversicherung kannst du wieder kündigen, die Frist ist aber oft früher als bei der Grundversicherung, häufig schon per 30. September (Zusatzversicherung kündigen: Fristen).

Aufnahmezwang: niemand wird abgelehnt

Das ist für viele die wichtigste Erleichterung: In der Grundversicherung gilt Aufnahmezwang. Jeder Versicherer muss in seinem Tätigkeitsgebiet jede versicherungspflichtige Person aufnehmen und alle gleich behandeln, ohne Unterscheidung nach Gesundheitszustand (BAG).

Es gibt keine Gesundheitsprüfung für die Grundversicherung. (Die Prämien kennen weiterhin drei Alterskategorien; die Gleichbehandlung betrifft die Aufnahme, nicht die Prämienhöhe.)

Krankenkasse später wechseln

Den Versicherer für die Grundversicherung kannst du frei wählen und später auch wechseln. Die genauen Kündigungsfristen für einen Wechsel prüfst du am besten direkt bei priminfo.admin.ch. Da der gesetzliche Leistungsumfang überall gleich ist, geht es beim Wechsel vor allem um Prämie und Modell, nicht um den Schutz selbst. Alle Fristen, das Sonderkündigungsrecht und das Vorgehen Schritt für Schritt findest du im Leitfaden Krankenkasse wechseln: Fristen und Vorgehen. Der jährliche Wechsel-Termin ist der Prämienherbst (September bis November, Kündigung bis 30. November). Die Saison-Checkliste dazu steht unter Prämienherbst.

So gehst du jetzt vor

  1. Zuzugsdatum festhalten: ab diesem Tag läuft die 3-Monats-Frist.
  2. Bedarf klären: nur Grundversicherung oder zusätzlich Zusatzleistungen?
  3. Franchise und Modell wählen: das bestimmt deine Prämie massgeblich.
  4. Kassen vergleichen: neutral über priminfo.admin.ch, mit deinem Geburtsjahr (Alterskategorie).
  5. Antrag stellen: fristgerecht, damit der Schutz rückwirkend gilt.
  6. Unfalldeckung prüfen: angestellt mit mindestens 8 Stunden pro Woche? Dann Unfalldeckung sistieren und Prämie sparen.
  7. Alte Versicherung beenden: Kommst du aus Deutschland, läuft die dortige Krankenversicherung nicht automatisch aus. Wie du sie beim Umzug korrekt beendest, steht in Deutsche Krankenversicherung kündigen beim Umzug in die Schweiz.

Welche Versicherungen neben der Krankenkasse beim Zuzug sonst noch anstehen, zeigt dir die Versicherungs-Checkliste für den Zuzug. Bringst du ein Auto mit in die Schweiz, gelten eigene Zoll- und Zulassungsfristen. Wie die zollfreie Einfuhr als Umzugsgut funktioniert, erklärt der Ratgeber Auto in die Schweiz einführen. Wenn du das nicht allein machen möchtest: Wir helfen dir kostenlos und unverbindlich, die passende Kasse zu finden, persönlich und auf Deutsch. Bist du Grenzgänger, gelten besondere Regeln; dazu findest du Antworten unter Grenzgänger und Krankenversicherung.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich mich in der Schweiz krankenversichern?
Spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme. Schliesst du fristgerecht ab, gilt der Schutz rückwirkend ab dem Tag deines Zuzugs. Dieselbe Frist gilt für die Anmeldung von Neugeborenen.
Sind die Leistungen der Grundversicherung überall gleich?
Ja. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung bietet allen Versicherten denselben gesetzlich festgelegten Leistungsumfang. Unterschiedlich sind nur Prämie, Franchise, Modell und Service.
Kann eine Krankenkasse mich ablehnen?
In der Grundversicherung nicht. Jeder Versicherer muss in seinem Tätigkeitsgebiet jede versicherungspflichtige Person aufnehmen, ohne Unterscheidung nach Gesundheitszustand. Nur bei freiwilligen Zusatzversicherungen (VVG) dürfen Kassen ablehnen.
Hängt die Prämie von meinem Einkommen ab?
Nein. Die Prämien der Grundversicherung hängen nicht vom Einkommen ab. Sie unterscheiden sich nach Versicherer, Wohnort, Altersgruppe sowie gewählter Franchise und gewähltem Modell.
Welche Franchise soll ich wählen?
Erwachsene wählen zwischen 300 und 2500 Franken pro Jahr. Eine hohe Franchise senkt die Prämie, lohnt sich aber vor allem, wenn du wenig medizinische Kosten erwartest. Details findest du im Franchise-Leitfaden.

Quellen

Aktualisiert am .

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.