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Krankenkasse kündigen: bis wann?
Prüf in Sekunden deinen letzten Kündigungstermin – abhängig von deinem Modell und deiner Franchise. Ohne Anmeldung, ohne Speicherung.
Schnelle Antwort
Bis wann muss ich die Krankenkasse kündigen?
Quelle: ch.ch (Bund) · Stand: Januar 2026
Mit dieser Wahl kannst du auf den 30. Juni (Kündigung bis 31. März) oder auf das Jahresende (Kündigung bis 30. November) wechseln.
- Wechsel auf den 30. Juni: Kündigung muss bis 31. März eingehen (Wechsel auf den 1. Juli).
- Wechsel auf das Jahresende: Kündigung muss bis 30. November eingehen (Wechsel auf den 1. Januar).
Massgeblich ist der Eingang der schriftlichen Kündigung beim Versicherer — nicht der Poststempel. Sende eingeschrieben. Wechseln kannst du nur, wenn keine offenen Prämien oder Kostenbeteiligungen ausstehen.
Orientierung ohne Gewähr, keine Eingabe gespeichert. Konkrete Prämien aller Kassen findest du beim Bund auf priminfo.admin.ch.
Kündigungsfristen auf einen Blick
| Modell | Franchise | Wechsel auf 30. Juni | Wechsel auf Jahresende |
|---|---|---|---|
| Standard (freie Arztwahl) | CHF 300 | Ja – Kündigung bis 31. März | Ja – Kündigung bis 30. November |
| Standard (freie Arztwahl) | höher als 300 | Nein | Ja – Kündigung bis 30. November |
| Alternativ (HMO/Telmed/Hausarzt) | beliebig | Nein | Ja – Kündigung bis 30. November |
Zusätzlich besteht bei einer Prämienerhöhung ein Sonderkündigungsrecht auf das Jahresende (Kündigung bis 30. November). Stand: Januar 2026.
In 4 Schritten zum Wechsel
- Frist prüfen. Bestimme mit dem Checker deinen letzten Kündigungstermin je nach Modell und Franchise.
- Neue Grundversicherung sichern. Wähle die neue Kasse so, dass die Deckung nahtlos anschliesst – ein Unterbruch ist nicht erlaubt.
- Schriftlich kündigen. Kündige die alte Kasse schriftlich und eingeschrieben, sodass die Kündigung fristgerecht eingeht.
- Offene Beträge begleichen. Stelle sicher, dass keine offenen Prämien oder Kostenbeteiligungen den Wechsel blockieren.
Häufige Fragen
- Die Kündigung muss bis spätestens 30. November beim Versicherer eingehen (Eingang, nicht Poststempel). Der Wechsel gilt dann ab dem 1. Januar. Das gilt für alle Modelle und Franchisen.
- Ja, auf den 30. Juni – aber nur mit dem Standardmodell (freie Arztwahl) und der Mindestfranchise von CHF 300. Die Kündigung muss bis 31. März eingehen. Bei alternativen Modellen (HMO, Telmed, Hausarzt) oder höherer Franchise ist nur ein Wechsel auf das Jahresende möglich.
- Massgeblich ist der Eingang der Kündigung beim Versicherer bis zum Stichtag, nicht der Poststempel. Sende die Kündigung deshalb rechtzeitig und am besten eingeschrieben.
- Nein. Solange offene Prämien oder Kostenbeteiligungen ausstehen, kann die Kasse den Wechsel verweigern. Begleiche offene Beträge, bevor du kündigst.
- Nein. Diese Fristen betreffen nur die obligatorische Grundversicherung (KVG). Zusatzversicherungen (VVG) haben eigene, oft längere Kündigungsfristen gemäss Police – prüfe deine Vertragsbedingungen.
Quellen
- ch.ch – Krankenkasse abschliessen, wechseln oder kündigen · Bundesportal, Kündigungsfristen
- priminfo.admin.ch – Wechsel der Krankenkasse · BAG, offizieller Prämienvergleich
Diese Information dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Konkrete Prämien aller Kassen findest du beim Bund auf priminfo.admin.ch.
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