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Krankenkasse kündigen: bis wann?

Prüf in Sekunden deinen letzten Kündigungstermin, abhängig von deinem Modell und deiner Franchise. Ohne Anmeldung, ohne Speicherung.

Dein Versicherungsmodell
Deine Franchise

Dein nächster Kündigungstermin

Kündigung muss bis 30. November 2026 beim Versicherer eingehen, dann wechselst du auf den 1. Januar 2027 .

Zusätzlich möglich: Wechsel auf den 30. Juni

Mit Standardmodell und Mindestfranchise gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Kündigung muss bis 31. März 2027 eingehen, Wechsel auf den 1. Juli 2027 .

Mit einem Alternativmodell oder einer Franchise über CHF 300 ist der Wechsel nur auf das Jahresende möglich. Der Termin auf den 30. Juni gilt ausschliesslich für das Standardmodell mit Mindestfranchise.

Termine nach Stand vom 5. Oktober 2026.

Wichtig: Massgeblich ist der Eingang der schriftlichen Kündigung beim Versicherer, nicht der Poststempel. Sende eingeschrieben. Wechseln kannst du nur, wenn keine offenen Prämien oder Kostenbeteiligungen ausstehen.

Deine Eingaben werden nicht gespeichert. Wir nennen bewusst weder Anbieter noch echte Prämien. Grundlage der Fristen ist ch.ch , konkrete Prämien aller Kassen findest du beim Bund auf priminfo.admin.ch .

Schnelle Antwort

Bis wann muss ich die Krankenkasse kündigen?

Für einen Wechsel auf den 1. Januar muss die Kündigung bis 30. November beim Versicherer eingehen. Mit Standardmodell und Franchise CHF 300 ist zusätzlich ein Wechsel auf den 30. Juni möglich (Kündigung bis 31. März). Massgeblich ist der Eingang, nicht der Poststempel.

Quelle: priminfo.admin.ch (BAG) · Stand: September 2026

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Kündigungsfrist der Krankenkasse: die Termine im Überblick

Die Kündigung der Grundversicherung und die Anmeldung bei der neuen Kasse gehören zusammen. Grund- und Zusatzversicherung kannst du unabhängig voneinander führen. Für eine Zusatzversicherung gelten eigene Kündigungsfristen. Willst du nur eine tiefere Franchise wählen, lies die Fristen für den Wechsel der Franchise.

Modell Franchise Wechsel auf 30. Juni Wechsel auf Jahresende
Standard (freie Arztwahl) CHF 300 Ja, Kündigung bis 31. März Ja, Kündigung bis 30. November
Standard (freie Arztwahl) höher als 300 Nein Ja, Kündigung bis 30. November
Alternativ (HMO/Telmed/Hausarzt) beliebig Nein Ja, Kündigung bis 30. November

Zusätzlich besteht bei einer Prämienerhöhung ein Sonderkündigungsrecht auf das Jahresende (Kündigung bis 30. November). Stand: September 2026.

Achtung, häufiger Fehler: Diese Fristen gelten nur für die Grundversicherung. Zusatzversicherungen (VVG) haben eigene Fristen, bei Kalenderjahr-Verträgen oft schon den 30. September. Die Details stehen im Ratgeber Zusatzversicherung kündigen: Frist und Vorgehen. Und ob sich der Wechsel lohnt, zeigt sich, sobald die Prämien 2027 publiziert sind (üblicherweise Ende September).

In 4 Schritten zum Wechsel

  1. Frist prüfen. Bestimme mit dem Checker deinen letzten Kündigungstermin je nach Modell und Franchise.
  2. Neue Grundversicherung sichern. Wähle die neue Kasse so, dass die Deckung nahtlos anschliesst. Ein Unterbruch ist nicht erlaubt.
  3. Schriftlich kündigen. Kündige die alte Kasse schriftlich und eingeschrieben, sodass die Kündigung fristgerecht eingeht.
  4. Offene Beträge begleichen. Stelle sicher, dass keine offenen Prämien oder Kostenbeteiligungen den Wechsel blockieren.

Für die schriftliche Kündigung erstellt dir unser Kündigungsschreiben-Generator einen Briefentwurf zum Prüfen und Versenden; die Hintergründe stehen in der Vorlage für das Kündigungsschreiben. Wenn du den ganzen Ablauf von der Kündigung bis zur neuen Police vor dir sehen willst, führt dich Krankenkasse wechseln: der komplette Ablauf durch alle Schritte, und wann die Prämien 2027 publiziert werden, steht auf unserer Seite zur Prämienrunde.

Frist verpassen? Lassen wir nicht zu.

Wir erinnern dich einmalig rechtzeitig vor den Kündigungsfristen: Zusatzversicherung (häufig 30. September) und Grundversicherung (30. November).

Häufige Fragen

Bis wann muss ich meine Krankenkasse kündigen, um auf Januar zu wechseln?
Die Kündigung muss bis spätestens 30. November beim Versicherer eingehen (Eingang, nicht Poststempel). Der Wechsel gilt dann ab dem 1. Januar. Das gilt für alle Modelle und Franchisen.
Kann ich die Krankenkasse auch unterm Jahr wechseln?
Ja, auf den 30. Juni, aber nur mit dem Standardmodell (freie Arztwahl) und der Mindestfranchise von CHF 300. Die Kündigung muss bis 31. März eingehen. Bei alternativen Modellen (HMO, Telmed, Hausarzt) oder höherer Franchise ist nur ein Wechsel auf das Jahresende möglich.
Zählt der Poststempel oder der Eingang bei der Kasse?
Massgeblich ist der Eingang der Kündigung beim Versicherer bis zum Stichtag, nicht der Poststempel. Sende die Kündigung deshalb rechtzeitig und am besten eingeschrieben.
Kann ich wechseln, wenn ich offene Prämien habe?
Gemahnte Rückstände können den Wechsel blockieren. Nach Priminfo betrifft das Forderungen, für die du bis zum 30. November eine Mahnung erhalten hast und die bis zum 31. Dezember nicht beglichen sind. Kläre offene Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen und Betreibungskosten mit deiner Kasse.
Was passiert, wenn meine Kündigung erst im Dezember eintrifft?
Für den Wechsel auf den 1. Januar ist es dann zu spät: Trifft die Kündigung nach dem 30. November ein, läuft der Vertrag ein weiteres Jahr. Der nächste ordentliche Termin ist, je nach Modell und Franchise, der 30. Juni (Kündigung bis 31. März) oder das folgende Jahresende. Auch Änderungen bei der eigenen Kasse haben Fristen: Eine tiefere Franchise muss bis 30. November gemeldet werden. Für eine höhere Franchise empfiehlt Priminfo die Mitteilung spätestens Mitte Dezember. Prüfe deshalb die gewünschte Änderung gesondert.
Gelten diese Fristen auch für die Zusatzversicherung?
Nein. Diese Fristen betreffen nur die obligatorische Grundversicherung (KVG). Zusatzversicherungen (VVG) haben eigene, oft längere Kündigungsfristen gemäss Police. Prüfe deine Vertragsbedingungen.

Quellen

Aktualisiert am .

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.

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