Krankenkasse kündigen: bis wann?
Prüf in Sekunden deinen letzten Kündigungstermin, abhängig von deinem Modell und deiner Franchise. Ohne Anmeldung, ohne Speicherung.
Schnelle Antwort
Bis wann muss ich die Krankenkasse kündigen?
Für einen Wechsel auf den 1. Januar muss die Kündigung bis 30. November beim Versicherer eingehen. Mit Standardmodell und Franchise CHF 300 ist zusätzlich ein Wechsel auf den 30. Juni möglich (Kündigung bis 31. März). Massgeblich ist der Eingang, nicht der Poststempel.
Quelle: ch.ch (Bund) · Stand: Januar 2026
Dein nächster Kündigungstermin
Kündigung muss bis 30. November 2026 beim Versicherer eingehen, dann wechselst du auf den 1. Januar 2027 .
Zusätzlich möglich: Wechsel auf den 30. Juni
Mit Standardmodell und Mindestfranchise gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Kündigung muss bis 31. März 2027 eingehen, Wechsel auf den 1. Juli 2027 .
Mit einem Alternativmodell oder einer Franchise über CHF 300 ist der Wechsel nur auf das Jahresende möglich. Der Termin auf den 30. Juni gilt ausschliesslich für das Standardmodell mit Mindestfranchise.
Termine nach Stand vom 22. August 2026.
Wichtig: Massgeblich ist der Eingang der schriftlichen Kündigung beim Versicherer, nicht der Poststempel. Sende eingeschrieben. Wechseln kannst du nur, wenn keine offenen Prämien oder Kostenbeteiligungen ausstehen.
Orientierung ohne Gewähr, keine Eingabe gespeichert. Wir nennen bewusst weder Anbieter noch echte Prämien. Grundlage der Fristen ist ch.ch , konkrete Prämien aller Kassen findest du beim Bund auf priminfo.admin.ch .
Kündigungsfristen auf einen Blick
| Modell | Franchise | Wechsel auf 30. Juni | Wechsel auf Jahresende |
|---|---|---|---|
| Standard (freie Arztwahl) | CHF 300 | Ja, Kündigung bis 31. März | Ja, Kündigung bis 30. November |
| Standard (freie Arztwahl) | höher als 300 | Nein | Ja, Kündigung bis 30. November |
| Alternativ (HMO/Telmed/Hausarzt) | beliebig | Nein | Ja, Kündigung bis 30. November |
Zusätzlich besteht bei einer Prämienerhöhung ein Sonderkündigungsrecht auf das Jahresende (Kündigung bis 30. November). Stand: Januar 2026.
Achtung, häufiger Fehler: Diese Fristen gelten nur für die Grundversicherung. Zusatzversicherungen (VVG) haben eigene Fristen, bei Kalenderjahr-Verträgen oft schon den 30. September. Die Details stehen im Ratgeber Zusatzversicherung kündigen: Frist und Vorgehen. Und ob sich der Wechsel lohnt, zeigt sich, sobald die Prämien 2027 publiziert sind (üblicherweise Ende September).
In 4 Schritten zum Wechsel
- Frist prüfen. Bestimme mit dem Checker deinen letzten Kündigungstermin je nach Modell und Franchise.
- Neue Grundversicherung sichern. Wähle die neue Kasse so, dass die Deckung nahtlos anschliesst. Ein Unterbruch ist nicht erlaubt.
- Schriftlich kündigen. Kündige die alte Kasse schriftlich und eingeschrieben, sodass die Kündigung fristgerecht eingeht.
- Offene Beträge begleichen. Stelle sicher, dass keine offenen Prämien oder Kostenbeteiligungen den Wechsel blockieren.
Für Schritt 1 erstellt dir unser Kündigungsschreiben-Generator den fertigen Brief mit allen Pflichtangaben; die Hintergründe stehen in der Vorlage für das Kündigungsschreiben. Wenn du den ganzen Ablauf von der Kündigung bis zur neuen Police vor dir sehen willst, führt dich Krankenkasse wechseln: der komplette Ablauf durch alle Schritte, und wann die Prämien 2027 publiziert werden, steht auf unserer Seite zur Prämienrunde.
Frist verpassen? Lassen wir nicht zu.
Wir erinnern dich einmalig rechtzeitig vor den Kündigungsfristen: Zusatzversicherung (häufig 30. September) und Grundversicherung (30. November).
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Häufige Fragen
Bis wann muss ich meine Krankenkasse kündigen, um auf Januar zu wechseln?
Kann ich die Krankenkasse auch unterm Jahr wechseln?
Zählt der Poststempel oder der Eingang bei der Kasse?
Kann ich wechseln, wenn ich offene Prämien habe?
Gelten diese Fristen auch für die Zusatzversicherung?
Quellen
- ch.ch: Krankenkasse abschliessen, wechseln oder kündigen · Bundesportal, Kündigungsfristen
- priminfo.admin.ch: Wechsel der Krankenkasse · BAG, offizieller Prämienvergleich
Aktualisiert am .
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.