Saison-Übersicht
Prämienherbst 2026: alle Fristen im Griff
Ende September kommen die neuen Prämien, am 30. November endet die Wechselfrist der Grundversicherung — und die Zusatzversicherung tickt schon Ende September. Hier findest du alle Termine, die Checkliste und die grössten Sparhebel.
Schnelle Antwort
Was passiert im Prämienherbst?
Quelle: BAG (Bund) · Stand: Juli 2026
Die Saison im Überblick
bis 30. September 2026
Zusatzversicherung prüfen (VVG)
Zusatzversicherungen haben meist eine 3-Monats-Frist auf Jahresende: Wer sie per 31. Dezember kündigen will, muss das in der Regel bis Ende September tun — und vorher die Aufnahmebestätigung der neuen Versicherung abwarten (Gesundheitsprüfung).
Ende September 2026
Bund gibt die Prämien 2027 bekannt
Das Bundesamt für Gesundheit publiziert die genehmigten Prämien fürs Folgejahr erfahrungsgemäss Ende September. Ab dann kannst du auf priminfo.admin.ch, dem offiziellen Prämienrechner des Bundes, vergleichen.
bis 31. Oktober 2026
Deine Kasse teilt dir die neue Prämie mit
Die Krankenkasse muss dich spätestens bis Ende Oktober über deine Prämie 2027 informieren — inklusive Hinweis auf dein Kündigungsrecht.
bis 30. November 2026
Kündigung muss bei der Kasse EINTREFFEN
Für den Wechsel der Grundversicherung per 1. Januar zählt der Eingang bei der Kasse, nicht der Poststempel. Empfehlung: bis Mitte November eingeschrieben oder per A-Post Plus senden.
1. Januar 2027
Die neue Grundversicherung startet
Der Schutz läuft nahtlos weiter — die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen identisch, und jede Kasse muss dich ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen.
Die drei Sparhebel — Wechsel ist nur einer davon
Häufige Fragen
- So nennt man die Wochen ab Ende September, in denen der Bund die neuen Krankenkassen-Prämien bekannt gibt. Danach bleibt bis zum 30. November Zeit, die Grundversicherung zu kündigen und per 1. Januar zu wechseln.
- Die Kündigung der Grundversicherung muss bis spätestens 30. November 2026 bei deiner bisherigen Kasse eintreffen. Massgeblich ist der Eingang bei der Kasse, nicht der Poststempel. Im Dezember ist ein Wechsel per 1. Januar nicht mehr möglich.
- Für den Wechsel per 1. Januar ja: Trifft die Kündigung nach dem 30. November ein, bleibt der Vertrag ein weiteres Jahr bestehen. Der nächste ordentliche Termin ist dann — je nach Modell und Franchise — der 30. Juni oder das nächste Jahresende.
- Nein. Oft senkt schon ein Wechsel des Modells (Hausarzt, HMO, Telmed) oder eine passendere Franchise bei der eigenen Kasse die Prämie deutlich. Beides kannst du in der Regel auf den Jahreswechsel anpassen — ganz ohne Kassenwechsel.
- Nein. Zusatzversicherungen laufen nach VVG und haben eigene Fristen — häufig drei Monate auf das Jahresende, also Eingang bis Ende September. Kündige eine Zusatzversicherung erst, wenn die schriftliche Aufnahmebestätigung der neuen Versicherung vorliegt.
- Nein. Der Leistungskatalog der Grundversicherung ist gesetzlich festgelegt und bei allen Kassen identisch. Jede Kasse muss dich in ihrem Tätigkeitsgebiet ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen.
Quellen
- BAG – Prämien und Kosten: Antworten auf häufige Fragen · Kündigungstermine, Prämienmitteilung
- priminfo.admin.ch – Wechsel der Krankenkasse · BAG, offizieller Prämienvergleich des Bundes
Diese Information dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Konkrete Prämien aller Kassen findest du beim Bund auf priminfo.admin.ch. Stand: Juli 2026.
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