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Grenzgänger-Lohnrechner Schweiz

Du arbeitest in der Schweiz und wohnst in Deutschland? Sieh, was die Schweiz vom Lohn abzieht: Sozialabzüge plus die 4,5 % Quellensteuer. Die deutsche Steuer kommt separat dazu.

Schnelle Antwort

Wie viel zieht die Schweiz einem Grenzgänger ab?

Die Schweiz zieht die Sozialabzüge (AHV/IV/EO 5,3 %, ALV 1,1 %, Pensionskasse und Unfall) plus die Quellensteuer ab. Für in Deutschland ansässige Grenzgänger ist die CH-Quellensteuer auf 4,5 % des Bruttolohns begrenzt. Von CHF 7000 brutto bleiben so rund CHF 5'899 CH-Auszahlung, vor der deutschen Einkommensteuer.

Quelle: steuerpraxis.tg.ch (DBA DE/CH, Art. 15a) · Stand: Juni 2026

CHF 7'000
CHF 3'000 CHF 16'000

Du arbeitest in der Schweiz und wohnst in Deutschland. Gezeigt wird, was die Schweiz abzieht.

CH-Bruttolohn CHF 7'000
AHV / IV / EO 5,3 % − CHF 371
ALV 1,1 % − CHF 77
Pensionskasse (BVG) Schätzung − CHF 240
Nichtberufsunfall (NBU) Schätzung − CHF 98
Quellensteuer Schweiz 4,5 % (DBA Deutschland/Schweiz) − CHF 315
CH-Auszahlung vor deutscher Besteuerung CHF 5'899

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Die 4,5 % sind die im Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Schweiz (Art. 15a) festgelegte Obergrenze und gelten nur mit gültiger Ansässigkeitsbescheinigung Gre-1/Gre-2 deines deutschen Finanzamts. Ohne sie zieht die Schweiz den ordentlichen, höheren kantonalen Quellensteuertarif ab. Den für deinen Arbeitskanton verbindlichen Wert berechnest du mit dem Quellensteuer-Rechner der ESTV .

Achtung: die deutsche Einkommensteuer fehlt hier. Als in Deutschland ansässige Person versteuerst du deinen Lohn in Deutschland. Die deutsche Steuer kommt separat obendrauf, die 4,5 % CH-Quellensteuer werden in Deutschland angerechnet. Wie hoch sie ist, hängt von deiner Gesamtsituation ab und wird hier bewusst nicht geschätzt.

Die Krankenversicherung ist kein Lohnabzug. Als Grenzgänger entscheidest du über das Optionsrecht separat, ob du dich in der Schweiz (KVG) oder im Wohnland (Deutschland) versicherst, und bezahlst die Prämie selbst. Das ist eine eigene Entscheidung mit einer Frist von drei Monaten.

Orientierung ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung, keine Eingabe gespeichert. AHV und ALV exakt (Stand 2026); BVG (Minimum-Obligatorium) und NBU sind Schätzungen und variieren je Pensionskasse und Versicherer. Hinweis: Bei mehr als 60 berufsbedingten Nichtrückkehrtagen pro Jahr entfällt die Grenzgänger-Vergünstigung und es gilt die volle CH-Quellenbesteuerung.

Beispiele: CH-Auszahlung (Alter 35 bis 44)

CH-Brutto / Monat Sozialabzüge (ca.) Quellensteuer 4,5 % CH-Auszahlung (ca.)
CHF 5'000 − CHF 530 − CHF 225 CHF 4'245
CHF 7'000 − CHF 786 − CHF 315 CHF 5'899
CHF 9'000 − CHF 970 − CHF 405 CHF 7'625
CHF 11'000 − CHF 1'126 − CHF 495 CHF 9'379

Inkl. geschätztem BVG (Minimum) und NBU; Quellensteuer als 4,5-%-DBA-Obergrenze (Gre-1/Gre-2). Ohne deutsche Einkommensteuer und ohne Krankenkasse. Stand: Juni 2026.

Häufige Fragen

Wie viel zieht die Schweiz einem Grenzgänger ab?
Die Schweiz zieht die Sozialabzüge (AHV/IV/EO 5,3 %, ALV 1,1 %, Pensionskasse und Unfall) plus die Quellensteuer ab. Für in Deutschland ansässige Grenzgänger ist die CH-Quellensteuer durch das Doppelbesteuerungsabkommen auf 4,5 % des Bruttolohns begrenzt. Bei CHF 7000 brutto (Alter 35 bis 44) bleiben so rund CHF 5'899 CH-Auszahlung, vor der deutschen Einkommensteuer, die separat dazukommt.
Was ist die 4,5 % Quellensteuer für Grenzgänger?
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen DE/CH (Art. 15a) besteuert grundsätzlich Deutschland als Wohnsitzstaat den Lohn. Die Schweiz darf höchstens 4,5 % des Bruttolohns als Quellensteuer einbehalten; dieser Betrag wird in Deutschland auf deine Steuer angerechnet. Die 4,5 % gelten nur mit einer gültigen Ansässigkeitsbescheinigung Gre-1/Gre-2 deines deutschen Finanzamts. Sonst greift der höhere ordentliche Quellensteuertarif des Arbeitskantons.
Ist die deutsche Einkommensteuer in diesem Rechner enthalten?
Nein. Dieser Rechner zeigt nur, was die Schweiz abzieht. Als in Deutschland ansässige Person versteuerst du deinen Lohn in Deutschland; die deutsche Einkommensteuer kommt separat obendrauf und hängt von deiner Gesamtsituation (Familienstand, weitere Einkünfte) ab. Sie wird hier bewusst nicht geschätzt.
Zahlt ein Grenzgänger AHV und Pensionskasse in der Schweiz?
Ja. Wer in der Schweiz angestellt ist, ist dort sozialversichert. AHV/IV/EO und ALV werden vom Lohn abgezogen, ebenso die Beiträge an die Pensionskasse (BVG, 2. Säule) und der Nichtberufsunfall. AHV und ALV sind exakt; BVG und Unfall sind im Rechner Schätzungen, weil sie je nach Pensionskasse und Versicherer variieren.
Ist die Krankenkasse in der CH-Auszahlung enthalten?
Nein. Die Krankenversicherung ist kein Lohnabzug. Als Grenzgänger entscheidest du über das Optionsrecht innerhalb von drei Monaten, ob du dich in der Schweiz (KVG) oder im Wohnland Deutschland versicherst und bezahlst die Prämie selbst. Das ist eine eigene Entscheidung, unabhängig vom Lohnabzug.

Quellen

Aktualisiert am .

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.

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