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Grenzgänger DE → CH

Grenzgänger-Lohnrechner Schweiz

Du arbeitest in der Schweiz und wohnst in Deutschland? Sieh, was die Schweiz vom Lohn abzieht – Sozialabzüge plus die 4,5 % Quellensteuer. Die deutsche Steuer kommt separat dazu.

Schnelle Antwort

Wie viel zieht die Schweiz einem Grenzgänger ab?

Die Schweiz zieht die Sozialabzüge (AHV/IV/EO 5,3 %, ALV 1,1 %, Pensionskasse und Unfall) plus die Quellensteuer ab. Für in Deutschland ansässige Grenzgänger ist die CH-Quellensteuer auf 4,5 % des Bruttolohns begrenzt. Von CHF 7000 brutto bleiben so rund CHF 5'899 CH-Auszahlung – vor der deutschen Einkommensteuer.

Quelle: steuerpraxis.tg.ch (DBA DE–CH, Art. 15a) · Stand: Juni 2026

CHF 7'000

Du arbeitest in der Schweiz und wohnst in Deutschland. Gezeigt wird, was die Schweiz abzieht.

CH-Auszahlung vor deutscher Besteuerung: CHF 5'899 pro Monat.
CH-BruttolohnCHF 7'000
AHV / IV / EO 5,3 %CHF 371
ALV 1,1 %CHF 77
Pensionskasse (BVG) SchätzungCHF 240
Nichtberufsunfall (NBU) SchätzungCHF 98
Quellensteuer Schweiz 4,5 % (DBA DE–CH)CHF 315
CH-Auszahlung vor deutscher BesteuerungCHF 5'899

Die 4,5 % sind die im Doppelbesteuerungsabkommen DE–CH (Art. 15a) festgelegte Obergrenze — und gelten nur mit gültiger Ansässigkeitsbescheinigung Gre-1/Gre-2 deines deutschen Finanzamts. Ohne sie zieht die Schweiz den ordentlichen, höheren kantonalen Quellensteuertarif ab. Den für deinen Arbeitskanton verbindlichen Wert berechnest du mit dem Quellensteuer-Rechner der ESTV.

Achtung – die deutsche Einkommensteuer fehlt hier. Als in Deutschland ansässige Person versteuerst du deinen Lohn in Deutschland. Die deutsche Steuer kommt separat obendrauf (die 4,5 % CH-Quellensteuer werden in Deutschland angerechnet). Wie hoch sie ist, hängt von deiner Gesamtsituation ab und wird hier bewusst nicht geschätzt.

Die Krankenversicherung ist kein Lohnabzug. Als Grenzgänger entscheidest du über das Optionsrecht separat, ob du dich in der Schweiz (KVG) oder im Wohnland (DE) versicherst – und bezahlst die Prämie selbst. Das ist eine eigene Entscheidung mit einer 3-Monats-Frist.

Orientierung ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung, keine Eingabe gespeichert. AHV/ALV exakt (Stand 2026); BVG (Minimum-Obligatorium) und NBU sind Schätzungen und variieren je Pensionskasse/ Versicherer. Hinweis: Bei mehr als 60 berufsbedingten Nichtrückkehrtagen pro Jahr entfällt die Grenzgänger-Vergünstigung und es gilt die volle CH-Quellenbesteuerung.

Beispiele: CH-Auszahlung (Alter 35–44)

CH-Brutto / MonatSozialabzüge (ca.)Quellensteuer 4,5 %CH-Auszahlung (ca.)
CHF 5'000CHF 530CHF 225CHF 4'245
CHF 7'000CHF 786CHF 315CHF 5'899
CHF 9'000CHF 970CHF 405CHF 7'625
CHF 11'000CHF 1'126CHF 495CHF 9'379

Inkl. geschätztem BVG (Minimum) und NBU; Quellensteuer als 4,5-%-DBA-Obergrenze (Gre-1/Gre-2). Ohne deutsche Einkommensteuer und ohne Krankenkasse. Stand: Juni 2026.

Häufige Fragen

Quellen

Orientierung ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung. AHV/ALV exakt; BVG und NBU sind Schätzungen. Die 4,5 % sind die DBA-Obergrenze und gelten nur mit gültiger Gre-1/Gre-2. Die deutsche Einkommensteuer ist nicht enthalten und wird in Deutschland separat veranlagt.

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