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Welche Fristen gelten nach dem Zuzug?

Anmeldung, Krankenversicherung, Führerausweis: Gib dein Einreisedatum ein und sieh deine persönlichen Stichtage, mit Countdown, ohne Anmeldung.

Schnelle Antwort

Welche Fristen gelten nach dem Zuzug in die Schweiz?

Nach dem Zuzug hast du 14 Tage für die Anmeldung bei der Gemeinde, 3 Monate für die Krankenversicherung (rückwirkend ab dem ersten Tag gedeckt) und 12 Monate, um den ausländischen Führerausweis umzutauschen.

Quelle: ch.ch / BAG · Stand: Januar 2026

Bei der Gemeinde anmelden Dringend: 14 Tage ab Zuzug

Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde.

Bewilligungspflichtige Personen müssen sich vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit anmelden (AIG Art. 12); die genaue Frist kann je Gemeinde abweichen.

Quelle: ch.ch

bis 5. September 2026

noch 14 Tage

Grundversicherung abschliessen Kritisch: 3 Monate ab Zuzug

Obligatorische Krankenversicherung (KVG) abschliessen. Bei fristgerechtem Beitritt rückwirkend ab dem ersten Tag gedeckt. Es gilt Aufnahmezwang.

Die Prämien sind ab Wohnsitznahme geschuldet, auch wenn du erst später abschliesst.

Quelle: ch.ch / BAG

bis 22. November 2026

noch 92 Tage

Führerausweis umtauschen Weniger dringend: 12 Monate ab Zuzug

Ausländischen Führerausweis in einen schweizerischen umtauschen (sofern du fahren willst).

Quelle: ch.ch / ASTRA

bis 22. August 2027

noch 365 Tage

Verbleibende Tage nach Stand vom 22. August 2026. Die Stichtage selbst hängen nur am eingetragenen Datum.

Die 3-Monats-Frist für die Krankenversicherung ist die folgenreichste: Wer sie verpasst, riskiert einen Prämienzuschlag und trägt vorher entstandene Kosten selbst. Die Prämien sind ohnehin rückwirkend ab Zuzug geschuldet.

Orientierung ohne Gewähr, keine Eingabe gespeichert. Genaue kommunale Fristen bei deiner Einwohnerkontrolle erfragen. Wir nennen bewusst weder Anbieter noch echte Prämien: den amtlichen, neutralen Vergleich bietet priminfo.admin.ch .

Die wichtigsten Fristen auf einen Blick

Schritt Frist ab Zuzug Quelle
Bei der Gemeinde anmelden 14 Tage ch.ch
Grundversicherung abschliessen 3 Monate ch.ch / BAG
Führerausweis umtauschen 12 Monate ch.ch / ASTRA

Richtwerte; kommunale Anmeldefristen können abweichen. Stand: Januar 2026.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich mich in der Schweiz krankenversichern?
Spätestens 3 Monate nach deiner Wohnsitznahme. Bei fristgerechtem Beitritt gilt der Schutz rückwirkend ab dem ersten Tag; die Prämien sind ohnehin ab Zuzug geschuldet. Es gilt Aufnahmezwang, niemand wird abgelehnt.
Wie schnell muss ich mich bei der Gemeinde anmelden?
In der Regel innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde. Bewilligungspflichtige Personen müssen sich vor Aufnahme einer Erwerbstätigkeit anmelden (AIG Art. 12); die genaue Frist kann je Gemeinde abweichen.
Wie lange darf ich mit meinem ausländischen Führerausweis fahren?
Bis zu 12 Monate nach der Wohnsitznahme. Danach musst du den ausländischen Führerausweis in einen schweizerischen umtauschen.
Was passiert, wenn ich die Krankenkassen-Frist verpasse?
Bei verspätetem Beitritt beginnt der Schutz erst ab Beitrittsdatum, und bei nicht entschuldbarer Verspätung kommt ein Prämienzuschlag hinzu. Vor dem Beitritt entstandene Behandlungskosten trägst du selbst.
Gilt die Krankenversicherungspflicht für alle?
Ja, grundsätzlich für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, unabhängig von der Nationalität. Grenzgänger und einzelne Gruppen haben ein Optionsrecht (Befreiung auf Antrag).

Quellen

Aktualisiert am .

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.

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