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Schritt für Schritt

Umzug-Checkliste Schweiz

Die wichtigsten Schritte für deinen Start, der Reihe nach, mit den entscheidenden Fristen. Am wichtigsten: die Krankenversicherung innert 3 Monaten ab Zuzug.

  1. Bei der Gemeinde anmelden

    Vor Stellenantritt

    Bewilligungspflichtige Personen müssen sich vor Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bzw. vor Ablauf des bewilligungsfreien Aufenthalts bei der am Wohnort zuständigen Behörde anmelden (AIG Art. 12). Die genaue Frist kann je Kanton/Gemeinde abweichen, kläre sie bei deiner Einwohnerkontrolle.

    Quelle: Fedlex: AIG Art. 12
  2. Aufenthaltsbewilligung klären

    Ab > 3 Monaten Aufenthalt

    Wer länger als drei Monate bleibt, braucht eine Aufenthaltsbewilligung. EU/EFTA-Bürger erhalten bei unbefristeter oder mind. 365-tägiger Anstellung den 5 Jahre gültigen Ausweis B; für Drittstaaten gelten strengere Regeln (B auf ein Jahr befristet).

    Quelle: ch.ch: Aufenthaltsbewilligungen
  3. Krankenversicherung abschliessen

    Innert 3 Monaten ab Zuzug

    Die obligatorische Grundversicherung musst du spätestens drei Monate nach deiner Wohnsitznahme abschliessen. Bei fristgerechtem Beitritt gilt der Schutz rückwirkend ab dem ersten Tag, die Kasse vergütet Kosten rückwirkend, die Prämien sind ab Zuzug geschuldet. In der Grundversicherung herrscht Aufnahmezwang: keine Gesundheitsprüfung, niemand wird abgelehnt.

    Quelle: BAG: Versicherungspflicht
  4. Auto einführen und ummelden

    Beim Grenzübertritt

    Ziehst du mit dem eigenen Auto um, kannst du es bei der Wohnsitzverlegung zollfrei als Umzugsgut einführen, angemeldet wird es mit dem Formular 18.44 beim ersten Grenzübertritt an einer besetzten Zollstelle. Danach meldest du es beim Strassenverkehrsamt an; spätestens nach einem Jahr brauchst du schweizerische Kontrollschilder.

    Quelle: BAZG: Umzug in die Schweiz
  5. Bankkonto eröffnen

    In den ersten Wochen

    Praktischer Schritt für Lohn, Miete und Prämienzahlungen, kein gesetzliches Obligatorium, aber für den Alltag in der Schweiz früh sinnvoll.

  6. Hausrat & Haftpflicht

    Empfohlen ab Einzug

    Privathaftpflicht- und Hausratversicherung sind freiwillig, in der Schweiz aber weit verbreitet und von vielen Vermietern erwartet.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Fristen und Bewilligungen können je nach Kanton, Herkunft und persönlicher Situation abweichen.