Auto in die Schweiz einführen: zollfrei als Übersiedlungsgut
Beim Umzug in die Schweiz kannst du dein Auto abgabenfrei als Übersiedlungsgut einführen – wenn du es mindestens 6 Monate genutzt hast. Ablauf am Zoll, Formular 18.44 und die Fristen für die Schweizer Zulassung.
Das Wichtigste in Kürze
- Beim Umzug in die Schweiz kannst du dein Auto als Übersiedlungsgut abgabenfrei einführen – Voraussetzung ist die Wohnsitzverlegung.
- Das Fahrzeug muss vor dem Umzug mindestens 6 Monate von dir persönlich gebraucht worden sein und nach der Einfuhr weiterhin von dir benutzt werden.
- Angemeldet wird mit dem Formular 18.44 – beim ersten Grenzübertritt des Fahrzeugs, bei einer besetzten Zollstelle und während der Öffnungszeiten für Handelswaren.
- Nach der Einfuhr stellt der Zoll den Prüfungsbericht Form. 13.20 A aus – damit meldest du das Auto beim Strassenverkehrsamt an; spätestens nach einem Jahr brauchst du schweizerische Kontrollschilder.
- Für die Schweizer Zulassung ist eine Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit elektronischem Versicherungsnachweis (eVN) zwingend.
Das eigene Auto einfach mit in die Schweiz nehmen – geht das ohne Zoll und Steuern? Ja: Beim Umzug gilt dein Fahrzeug als Übersiedlungsgut und kann abgabenfrei einreisen, wenn du ein paar Bedingungen einhältst. Der Haken liegt selten beim Geld, sondern beim Ablauf: falsche Zollstelle, falsche Uhrzeit, fehlendes Formular – und aus der einfachen Einfuhr wird ein zäher Papierkrieg. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln, den Ablauf am Zoll mit dem Formular 18.44 und was danach für die Schweizer Zulassung gilt.
Information, keine Rechts- oder Zollberatung. Massgebend sind im Einzelfall die Auskünfte des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und des Strassenverkehrsamts deines Wohnkantons.
Wann ist das Auto zollfrei? Die Übersiedlungsgut-Regeln
Übersiedlungsgut – also Hausrat und persönliche Gegenstände, die du beim Umzug mitbringst – kann abgabenfrei in die Schweiz eingeführt werden. Das BAZG nennt die Grundvoraussetzung klar: «Die Verlegung des Wohnsitzes in die Schweiz ist die wichtigste Bedingung» (BAZG). Ohne Wohnsitzverlegung keine Abgabenbefreiung.
Für die Gegenstände selbst – und damit auch für dein Auto – gelten zwei weitere Bedingungen: Sie «müssen während mindestens 6 Monaten von Ihnen persönlich gebraucht worden sein und sie müssen von Ihnen nach der Einfuhr weiterhin benützt werden» (BAZG).
Für das Fahrzeug heisst das konkret:
- Mindestens 6 Monate Nutzung vor dem Umzug – ein Auto, das du erst kurz vor dem Umzug gekauft hast, erfüllt die Bedingung nicht und wird bei der Einfuhr regulär abgabenpflichtig.
- Weiterbenutzung nach der Einfuhr – die Befreiung gilt, weil du dein gebrauchtes Eigentum weiter nutzt, nicht um Waren abgabenfrei in den Schweizer Markt zu bringen.
Verkauf kurz nach der Einfuhr? Vorher klären
Die Weiterbenutzung ist eine echte Bedingung, kein Formsatz. Wer das zollfrei eingeführte Auto kurz nach dem Umzug verkauft oder weitergibt, stellt die Abgabenbefreiung rückwirkend in Frage. Falls sich deine Pläne ändern – etwa weil du in der Schweiz doch auf ein anderes Fahrzeug umsteigen willst –, kläre das Vorgehen zuerst mit dem BAZG, bevor du verkaufst.
Übrigens musst du nicht alles auf einmal mitbringen: Übersiedlungsgut muss «im zeitlichen Zusammenhang mit der Wohnsitzverlegung eingeführt werden. Innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren besteht diesbezüglich kein Problem» (BAZG-FAQ).
Formular 18.44 und der Ablauf am Zoll
Die Anmeldung des Übersiedlungsguts läuft über das Formular 18.44 («Zollanmeldung für Übersiedlungsgut»), das du auf der BAZG-Website findest und am besten schon vor der Fahrt ausfüllst (Formular 18.44, PDF). Für das Fahrzeug gilt laut BAZG: «Sie benötigen das Formular 18.44 und die darin erwähnten Nachweise» (BAZG – Fahrzeuge) – dazu gehören insbesondere die Fahrzeugpapiere, aus denen Halter und Nutzungsdauer hervorgehen.
Beim Timing sind zwei Punkte entscheidend – und beide werden regelmässig unterschätzt:
- Erster Grenzübertritt zählt. «Die zollamtliche Abfertigung Ihres persönlichen Fahrzeugs (nach der Wohnsitzverlegung) muss beim ersten Grenzübertritt des Fahrzeugs in die Schweiz bei einer unserer besetzten Dienststellen erfolgen» (BAZG – Fahrzeuge). Du kannst also nicht erst «schnell einreisen» und die Formalitäten später nachholen.
- Öffnungszeiten beachten. Die Veranlagung muss während der Öffnungszeiten der Zollstellen für Handelswaren erfolgen (BAZG). Diese Zeiten variieren je nach Grenzübergang – prüfe die Öffnungszeiten deiner geplanten Zollstelle deshalb vorab im offiziellen BAZG-Verzeichnis Standorte & Öffnungszeiten. Wer am Samstagabend mit dem vollgepackten Auto am Grenzübergang steht, hat ein Problem.
Plane deine Route deshalb über einen besetzten Grenzübergang und die Ankunft innerhalb der Schalterzeiten. Am Zoll legst du Formular, Nachweise und Fahrzeugpapiere vor; die Abfertigung des Übersiedlungsguts selbst ist dann meist in überschaubarer Zeit erledigt.
Nach dem Zoll: MFK, Strassenverkehrsamt und die Ein-Jahres-Frist
Mit der Verzollung ist das Auto in der Schweiz – aber noch nicht schweizerisch zugelassen. Die Zollstelle gibt dir das entscheidende Dokument gleich mit: «Unsere Dienststelle stellt Ihnen für die Zulassung beim kantonalen Strassenverkehrsamt als Verzollungsnachweis einen Prüfungsbericht Form. 13.20 A aus» (BAZG – Fahrzeuge). Bewahre dieses Formular sorgfältig auf – ohne den Verzollungsnachweis kommst du beim Strassenverkehrsamt nicht weiter.
Für die Zulassung gilt eine klare Frist: «Spätestens nach einem Jahr müssen Sie beim kantonalen Strassenverkehrsamt schweizerische Kontrollschilder beantragen» (BAZG – Fahrzeuge). Ein Jahr klingt komfortabel – in der Praxis solltest du früher handeln, denn vor der Zulassung stehen je nach Kanton noch eine technische Prüfung des Fahrzeugs (MFK-Termin mit Wartezeit) und administrative Schritte an. Die Details regelt das Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons.
Ohne Versicherung keine Schilder
Bevor das Strassenverkehrsamt Kontrollschilder herausgibt, muss deine Schweizer Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung den elektronischen Versicherungsnachweis (eVN) direkt an das Amt übermitteln – und der eVN ist nur 30 Tage gültig. Schliesse die Versicherung also passend zum Zulassungstermin ab. Wie das genau funktioniert und was aus deinem deutschen Schadenfreiheitsrabatt wird, erklärt der Ratgeber zur Autoversicherung für Zuzüger.
Denk parallel an deinen eigenen Ausweis: Auch der Führerschein muss innert zwölf Monaten nach der Wohnsitznahme in einen schweizerischen Führerausweis umgetauscht werden – prüfungsfrei für DE und AT. Alle Details dazu findest du im Ratgeber Führerschein umschreiben in der Schweiz, und deine persönlichen Stichtage berechnet der Zuzugs-Fristen-Checker.
Schritt für Schritt: Auto-Einfuhr beim Umzug
- Vor dem Umzug prüfen – Fahrzeug seit mindestens 6 Monaten in deinem Gebrauch? Fahrzeugpapiere, Kaufvertrag oder Zulassungsbescheinigung bereitlegen.
- Formular 18.44 ausfüllen – vorab herunterladen, ausfüllen, unterschreiben; alle mitgeführten Übersiedlungsgüter aufführen.
- Route und Zeit planen – besetzter Grenzübergang; die Öffnungszeiten der gewählten Zollstelle vorab im BAZG-Verzeichnis Standorte & Öffnungszeiten prüfen.
- Am Zoll anmelden – beim ersten Grenzübertritt des Fahrzeugs Formular und Nachweise vorlegen; Prüfungsbericht Form. 13.20 A entgegennehmen und gut aufbewahren.
- Versicherung abschliessen – Schweizer Haftpflicht mit eVN-Übermittlung ans Strassenverkehrsamt, zeitlich auf den Zulassungstermin abgestimmt.
- Beim Strassenverkehrsamt einlösen – technische Prüfung nach kantonalem Verfahren, Kontrollschilder spätestens innert eines Jahres beantragen.
Die Auto-Einfuhr ist damit einer der planbarsten Posten des Umzugs – sie gehört neben Wohnungsübergabe, Anmeldung und Krankenkasse auf jede Umzugs-Checkliste.
Wo das Auto in die grössere Versicherungsplanung passt
Mit der Zulassung wird das Auto auch zum Versicherungsthema: Haftpflicht ist Pflicht, Teil- oder Vollkasko sind Ermessenssache – und oft stellt sich beim Zuzug ohnehin die Frage, wie Auto-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung zusammenspielen. Einen Überblick, was Pflicht ist und was sinnvoll, gibt der Versicherungs-Check für den Zuzug.
Diese Seite bietet Information, keine individuelle Versicherungsempfehlung. Wenn du deine Versicherungen nach dem Umzug gesamthaft aufstellen möchtest – vom Auto über Hausrat und Haftpflicht bis zur Krankenkasse –, kannst du eine kostenlose und unverbindliche Beratung anfordern. Wir arbeiten dafür mit einer anbieterübergreifenden Versicherungsberatung zusammen, die mit verschiedenen Schweizer Versicherern kooperiert. Sie ist auf Deutsch, du forderst sie aktiv an und entscheidest danach frei.
Quellen
- BAZG – Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit: Umzug in die Schweiz – Vorgehen (Übersiedlungsgut)— bazg.admin.ch
- BAZG – Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit: Umzug – Fahrzeuge (Strassenfahrzeuge, Schiffe, Flugzeuge usw.)— bazg.admin.ch
- BAZG – Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit: FAQ Umzugsgut— bazg.admin.ch
- BAZG – Formular 18.44: Zollanmeldung für Übersiedlungsgut (PDF)— bazg.admin.ch
- BAZG – Standorte & Öffnungszeiten der Grenzübergänge (Verzeichnis der Zollstellen)— bazg.admin.ch
Diese Information dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die offiziellen Stellen (u. a. bag.admin.ch, priminfo.admin.ch).
Häufige Fragen
Kann ich mein Auto zollfrei in die Schweiz mitnehmen?
Ja, als Übersiedlungsgut. Die wichtigste Bedingung ist die Verlegung deines Wohnsitzes in die Schweiz. Zusätzlich muss das Fahrzeug vor dem Umzug mindestens 6 Monate von dir persönlich gebraucht worden sein, und du musst es nach der Einfuhr weiterhin benutzen. Dann fallen weder Zoll noch weitere Einfuhrabgaben an.
Was ist das Formular 18.44 und wo bekomme ich es?
Das Formular 18.44 ist die Zollanmeldung für Übersiedlungsgut des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Du findest es auf der BAZG-Website, kannst es vorab ausfüllen und legst es bei der Einreise zusammen mit den darin erwähnten Nachweisen vor – für das Auto zum Beispiel den Fahrzeugschein.
Wo und wann muss ich das Auto verzollen?
Die zollamtliche Abfertigung deines Fahrzeugs muss beim ersten Grenzübertritt nach der Wohnsitzverlegung bei einer besetzten Zollstelle erfolgen – und zwar während der Öffnungszeiten für Handelswaren. Diese Zeiten variieren je nach Grenzübergang. Prüfe sie vorab im offiziellen BAZG-Verzeichnis Standorte & Öffnungszeiten und plane deine Einreiseroute und -zeit entsprechend.
Darf ich das zollfrei eingeführte Auto in der Schweiz verkaufen?
Nicht ohne Weiteres. Die Abgabenbefreiung ist an die Bedingung geknüpft, dass du die eingeführten Gegenstände nach der Einfuhr weiterhin selbst benutzt. Willst du das Fahrzeug kurz nach dem Umzug verkaufen oder weitergeben, kläre das vorher mit dem BAZG – sonst riskierst du eine Nachforderung der Abgaben.
Wie lange darf ich nach dem Umzug mit deutschem Kennzeichen fahren?
Das BAZG hält fest: Spätestens nach einem Jahr musst du beim kantonalen Strassenverkehrsamt schweizerische Kontrollschilder beantragen. Für die Zulassung brauchst du den vom Zoll ausgestellten Prüfungsbericht Form. 13.20 A und eine Schweizer Haftpflichtversicherung, die den elektronischen Versicherungsnachweis (eVN) übermittelt.
Kann ich Umzugsgut auch nach dem Umzug noch nachführen?
Ja, Übersiedlungsgut muss im zeitlichen Zusammenhang mit der Wohnsitzverlegung eingeführt werden – laut BAZG-FAQ besteht innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren diesbezüglich kein Problem. Auch für Nachführungen gilt: Anmeldung mit Formular 18.44 bei einer besetzten Zollstelle.
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