Auto in die Schweiz einführen: zollfrei als Umzugsgut (2026)
Auto als Umzugsgut (Übersiedlungsgut) zollfrei einführen: 6-Monate-Regel, Zollformular 18.44, Ablauf am Zoll und Fristen für die Schweizer Zulassung.
Das eigene Auto einfach mit in die Schweiz nehmen, geht das ohne Zoll und Steuern? Ja: Beim Umzug gilt dein Fahrzeug als Übersiedlungsgut und kann abgabenfrei einreisen, wenn du ein paar Bedingungen einhältst. Der Haken liegt selten beim Geld, sondern beim Ablauf: falsche Zollstelle, falsche Uhrzeit, fehlendes Formular, und aus der einfachen Einfuhr wird ein zäher Papierkrieg. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln, den Ablauf am Zoll mit dem Formular 18.44 und was danach für die Schweizer Zulassung gilt.
Information, keine Rechts- oder Zollberatung. Massgebend sind im Einzelfall die Auskünfte des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und des Strassenverkehrsamts deines Wohnkantons.
Wann ist das Auto zollfrei? Die Übersiedlungsgut-Regeln
Übersiedlungsgut, also Hausrat und persönliche Gegenstände, die du beim Umzug mitbringst, kann abgabenfrei in die Schweiz eingeführt werden. Das BAZG nennt die Grundvoraussetzung klar: «Die Verlegung des Wohnsitzes in die Schweiz ist die wichtigste Bedingung» (BAZG). Ohne Wohnsitzverlegung keine Abgabenbefreiung.
Für die Gegenstände selbst, und damit auch für dein Auto, gelten zwei weitere Bedingungen: Sie «müssen während mindestens 6 Monaten von Ihnen persönlich gebraucht worden sein und sie müssen von Ihnen nach der Einfuhr weiterhin benützt werden» (BAZG).
Für das Fahrzeug heisst das konkret:
- Mindestens 6 Monate Nutzung vor dem Umzug: ein Auto, das du erst kurz vor dem Umzug gekauft hast, erfüllt die Bedingung nicht und wird bei der Einfuhr regulär abgabenpflichtig.
- Weiterbenutzung nach der Einfuhr: die Befreiung gilt, weil du dein gebrauchtes Eigentum weiter nutzt, nicht um Waren abgabenfrei in den Schweizer Markt zu bringen.
Übrigens musst du nicht alles auf einmal mitbringen: Übersiedlungsgut muss «im zeitlichen Zusammenhang mit der Wohnsitzverlegung eingeführt werden. Innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren besteht diesbezüglich kein Problem» (BAZG-FAQ).
Zollformular fürs Auto: Formular 18.44 und der Ablauf am Zoll
Die Anmeldung des Übersiedlungsguts läuft über das Formular 18.44 («Zollanmeldung für Übersiedlungsgut»), das du auf der BAZG-Website findest und am besten schon vor der Fahrt ausfüllst (Formular 18.44, PDF). Für das Fahrzeug gilt laut BAZG: «Sie benötigen das Formular 18.44 und die darin erwähnten Nachweise» (BAZG: Fahrzeuge). Dazu gehören insbesondere die Fahrzeugpapiere, aus denen Halter und Nutzungsdauer hervorgehen.
Beim Timing sind zwei Punkte entscheidend, und beide werden regelmässig unterschätzt:
- Erster Grenzübertritt zählt. «Die zollamtliche Abfertigung Ihres persönlichen Fahrzeugs (nach der Wohnsitzverlegung) muss beim ersten Grenzübertritt des Fahrzeugs in die Schweiz bei einer unserer besetzten Dienststellen erfolgen» (BAZG: Fahrzeuge). Du kannst also nicht erst «schnell einreisen» und die Formalitäten später nachholen.
- Öffnungszeiten beachten. Die Veranlagung muss während der Öffnungszeiten der Zollstellen für Handelswaren erfolgen (BAZG). Diese Zeiten variieren je nach Grenzübergang. Prüfe die Öffnungszeiten deiner geplanten Zollstelle deshalb vorab im offiziellen BAZG-Verzeichnis Standorte & Öffnungszeiten. Wer am Samstagabend mit dem vollgepackten Auto am Grenzübergang steht, hat ein Problem.
Plane deine Route deshalb über einen besetzten Grenzübergang und die Ankunft innerhalb der Schalterzeiten. Am Zoll legst du Formular, Nachweise und Fahrzeugpapiere vor; die Abfertigung des Übersiedlungsguts selbst ist dann meist in überschaubarer Zeit erledigt.
Nach dem Zoll: MFK, Strassenverkehrsamt und die Ein-Jahres-Frist
Mit der Verzollung ist das Auto in der Schweiz, aber noch nicht schweizerisch zugelassen. Die Zollstelle gibt dir das entscheidende Dokument gleich mit: «Unsere Dienststelle stellt Ihnen für die Zulassung beim kantonalen Strassenverkehrsamt als Verzollungsnachweis einen Prüfungsbericht Form. 13.20 A aus» (BAZG: Fahrzeuge). Bewahre dieses Formular sorgfältig auf, denn ohne den Verzollungsnachweis kommst du beim Strassenverkehrsamt nicht weiter.
Für die Zulassung gilt eine klare Frist: «Spätestens nach einem Jahr müssen Sie beim kantonalen Strassenverkehrsamt schweizerische Kontrollschilder beantragen» (BAZG: Fahrzeuge). Ein Jahr klingt komfortabel, doch in der Praxis solltest du früher handeln, denn vor der Zulassung stehen je nach Kanton noch eine technische Prüfung des Fahrzeugs (MFK-Termin mit Wartezeit) und administrative Schritte an. Die Details regelt das Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons.
Denk parallel an deinen eigenen Ausweis: Auch der Führerschein muss innert zwölf Monaten nach der Wohnsitznahme in einen schweizerischen Führerausweis umgetauscht werden, prüfungsfrei für DE und AT (Art. 42 VZV). Alle Details dazu findest du im Ratgeber Führerschein umschreiben in der Schweiz, und deine persönlichen Stichtage berechnet der Zuzugs-Fristen-Checker.
Schritt für Schritt: Auto-Einfuhr beim Umzug
- Vor dem Umzug prüfen: Fahrzeug seit mindestens 6 Monaten in deinem Gebrauch? Fahrzeugpapiere, Kaufvertrag oder Zulassungsbescheinigung bereitlegen.
- Formular 18.44 ausfüllen: vorab herunterladen, ausfüllen, unterschreiben; alle mitgeführten Übersiedlungsgüter aufführen.
- Route und Zeit planen: besetzter Grenzübergang; die Öffnungszeiten der gewählten Zollstelle vorab im BAZG-Verzeichnis Standorte & Öffnungszeiten prüfen.
- Am Zoll anmelden: beim ersten Grenzübertritt des Fahrzeugs Formular und Nachweise vorlegen; Prüfungsbericht Form. 13.20 A entgegennehmen und gut aufbewahren.
- Versicherung abschliessen: Schweizer Haftpflicht mit eVN-Übermittlung ans Strassenverkehrsamt, zeitlich auf den Zulassungstermin abgestimmt.
- Beim Strassenverkehrsamt einlösen: technische Prüfung nach kantonalem Verfahren, Kontrollschilder spätestens innert eines Jahres beantragen.
Die Auto-Einfuhr ist damit einer der planbarsten Posten des Umzugs. Sie gehört neben Wohnungsübergabe, Anmeldung und Krankenkasse auf jede Umzugs-Checkliste.
Wo das Auto in die grössere Versicherungsplanung passt
Mit der Zulassung wird das Auto auch zum Versicherungsthema: Haftpflicht ist Pflicht, Teil- oder Vollkasko sind Ermessenssache, und oft stellt sich beim Zuzug ohnehin die Frage, wie Auto-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung zusammenspielen. Einen Überblick, was Pflicht ist und was sinnvoll, gibt der Versicherungs-Check für den Zuzug.
Diese Seite bietet Information, keine individuelle Versicherungsempfehlung. Wenn du deine Versicherungen nach dem Umzug gesamthaft aufstellen möchtest, vom Auto über Hausrat und Haftpflicht bis zur Krankenkasse, kannst du eine kostenlose und unverbindliche Beratung anfordern. Wir arbeiten dafür mit einer anbieterübergreifenden Versicherungsberatung zusammen, die mit verschiedenen Schweizer Versicherern kooperiert. Sie ist auf Deutsch, du forderst sie aktiv an und entscheidest danach frei.
Häufige Fragen
Kann ich mein Auto zollfrei in die Schweiz mitnehmen?
Was ist das Formular 18.44 und wo bekomme ich es?
Wo und wann muss ich das Auto verzollen?
Darf ich das zollfrei eingeführte Auto in der Schweiz verkaufen?
Wie lange darf ich nach dem Umzug mit deutschem Kennzeichen fahren?
Kann ich Umzugsgut auch nach dem Umzug noch nachführen?
Quellen
- BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit): Umzug in die Schweiz, Vorgehen (Übersiedlungsgut)
- BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit): Umzug, Fahrzeuge (Strassenfahrzeuge, Schiffe, Flugzeuge usw.)
- BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit): FAQ Umzugsgut
- BAZG, Formular 18.44: Zollanmeldung für Übersiedlungsgut (PDF)
- BAZG: Standorte & Öffnungszeiten der Grenzübergänge (Verzeichnis der Zollstellen)
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Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.