Krankenkasse wechseln: Fristen & Vorgehen (2026)
Krankenkasse wechseln in der Schweiz: Fristen für 2026, Kündigungsvorlage und Ablauf. Grund- und Zusatzversicherung getrennt prüfen und den Wechsel vorbereiten.
Du möchtest deine Krankenkasse wechseln und wohnst bereits in der Schweiz? Für den Jahreswechsel muss die Kündigung der Grundversicherung bis 30. November 2026 bei deiner bisherigen Krankenkasse eintreffen. Der neue Vertrag beginnt am 1. Januar 2027. Für Zusatzversicherungen gelten eigene Bedingungen. Beide Verträge kannst du unabhängig voneinander wechseln.
Du brauchst nur den Brief? Hier findest du die Kündigungsvorlagen für Grund- und Zusatzversicherung. Für eine Zusatzversicherung prüfe zuerst die eigene Kündigungsfrist und Aufnahmezusage.
Frist- und Wechselangaben zuletzt anhand der unten verlinkten amtlichen Quellen geprüft: 14. September 2026.
Was beim Wechsel gleich bleibt und was du prüfen solltest
Bei der Grundversicherung hängt der gesetzliche Leistungsumfang nicht von der Höhe der Prämie ab. Der Leistungskatalog ist gesetzlich festgelegt und bei allen Kassen identisch (BAG). Eine teurere Kasse bietet nicht „mehr Medizin”.
Dazu kommt der Aufnahmezwang: In der Grundversicherung muss dich jede Kasse in ihrem Tätigkeitsgebiet aufnehmen, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Unterscheidung nach Gesundheitszustand. Prüfe beim neuen Modell besonders, welche erste Anlaufstelle du nutzen musst und ob deine gewünschte Praxis dazugehört. Ein günstigeres Hausarzt- oder Telmed-Modell kann andere Zugangsregeln haben als die freie Arztwahl.
Die wichtigste Frist: Kündigung bis 30. November
Für die meisten ist dies der relevante Weg. Die Krankenkasse muss dir die Prämie für das kommende Jahr spätestens bis zum 31. Oktober mitteilen. Willst du danach wechseln, gilt:
- Deine schriftliche Kündigung muss bis spätestens 30. November bei deiner bisherigen Kasse eintreffen.
- Der Versicherungsschutz endet dann am 31. Dezember, der Wechsel wird auf den 1. Januar wirksam.
- Bei der neuen Kasse meldest du dich rechtzeitig an, gemäss priminfo bis zum 15. Dezember (priminfo.admin.ch).
Kontrolliere die Bestätigungen beider Kassen: Die neue muss der bisherigen den lückenlosen Anschluss melden. Eine Anmeldung allein ersetzt die Kündigung nicht.
Geht die Kündigung per E-Mail?
Verlasse dich nicht auf eine unbestätigte Nachricht. Kläre vorab beim Versicherer den akzeptierten Kündigungskanal und bewahre den Eingangsbeleg auf. Der Bund empfiehlt für die Grundversicherung einen rechtzeitig versandten Brief per Einschreiben oder A-Post Plus. Fällt der Stichtag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, zählt der letzte Arbeitstag davor zur gewöhnlichen Geschäftszeit (Priminfo-FAQ).
Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung
Steigt deine Prämie, hast du ein Sonderkündigungsrecht: Du darfst auf das Ende des Monats kündigen, der dem Inkrafttreten der neuen Prämie vorausgeht, mit einer Frist von einem Monat (priminfo.admin.ch).
Bei der gewöhnlichen jährlichen Prämienanpassung, die bis Ende Oktober mitgeteilt wird, fällt dieses Recht mit dem Weg oben zusammen: Kündigung bis 30. November, Wechsel auf 1. Januar. Eine eigenständige Rolle spielt es vor allem, falls eine Prämie einmal unter dem Jahr ändert. Dann verschiebt sich die Frist entsprechend.
Unter dem Jahr wechseln: Kündigung per Ende Juni
Es gibt einen zweiten, an Bedingungen geknüpften Ausstieg in der Jahresmitte. Du kannst auf den 30. Juni kündigen, aber nur, wenn beides zutrifft (BAG):
- Du hast das Standardmodell mit freier Arztwahl (kein Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell).
- Du hast die ordentliche Franchise (Erwachsene 300 Franken, Kinder 0 Franken pro Kalenderjahr).
Die Kündigung muss dann bis spätestens 31. März bei der Kasse eingehen (priminfo.admin.ch).
Modell innerhalb der Kasse wechseln: jederzeit
Etwas anderes ist der reine Modellwechsel bei derselben Kasse: Der Wechsel von der freien Arztwahl zu einem eingeschränkten Modell (Hausarzt, HMO, Telmed) ist grundsätzlich jederzeit unter dem Jahr möglich und senkt die Prämie meist spürbar (priminfo.admin.ch). Den umgekehrten Weg (zurück zur freien Arztwahl oder zu einer tieferen Franchise) kannst du in der Regel nur auf den 1. Januar gehen, mit Mitteilung bis 30. November.
Voraussetzung: keine offenen Prämien oder Betreibungen
Nicht jede offene Rechnung blockiert den Wechsel. Relevant sind gemahnte Prämien und Kostenbeteiligungen sowie die damit zusammenhängenden Verzugszinsen und Betreibungskosten. Für den Jahreswechsel gelten die in der Priminfo-FAQ erläuterten Stichtage.
Konkret heisst das: Schulden, für die du bis zum 30. November eine Mahnung erhalten hast, musst du bis zum 31. Dezember begleichen, sonst bleibt die Kündigung wirkungslos und du bleibst bei der alten Kasse. Prüfe deshalb vor dem Wechsel, ob bei deiner aktuellen Kasse alles bezahlt ist.
Zusatzversicherungen separat behandeln
Die bisherigen Fristen betreffen die Grundversicherung. Zusatzversicherungen (z. B. für Spital, Zahn oder Alternativmedizin) laufen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und sind privatrechtlich, mit eigenen Fristen und Bedingungen.
So gehst du beim Wechsel vor
- Frist bestimmen: Standardweg auf den 1. Januar (Kündigung bis 30. November) oder, falls berechtigt, auf den 30. Juni (Kündigung bis 31. März). Welche Frist in deiner Situation gilt und bis wann die Kündigung eintreffen muss, prüfst du mit dem Kündigungsfrist-Checker.
- Schulden prüfen: offene Prämien und Kostenbeteiligungen vorher ausgleichen.
- Prämien vergleichen: neutral und offiziell über den Prämienvergleich des Bundes bei priminfo.admin.ch. Achte dabei auf Franchise und Modell, denn sie bestimmen die Prämie massgeblich.
- Neue Kasse beantragen: die Grundversicherung steht dir dank Aufnahmezwang immer offen.
- Alte Kasse kündigen: schriftlich, fristgerecht und mit Zugangsnachweis. Nutze die passende Kündigungsvorlage.
- Bestätigungen kontrollieren: stimmen Beginn, Modell und Franchise der neuen Police? Bewahre den Zustellbeleg und die Antwort der bisherigen Kasse auf.
Den offiziellen, neutralen Prämienvergleich findest du bei priminfo.admin.ch. Wir selbst sind kein Vergleichsdienst aller Kassen. Wenn du dich bei Franchise und Modell unsicher bist, hilft dir der Vergleich Franchise 300 oder 2500. Neu zugezogen und noch ohne Police? Dann beginne mit der Anmeldung nach dem Zuzug und dem Leitfaden zur Krankenversicherung für Zuzüger.
Möchtest du Unterstützung beim Wechsel? Wir nehmen dein Anliegen auf und organisieren den Beratungskontakt zum Versicherungswechsel. Eine Kündigung durch die zuständige Beratungsfirma setzt deinen ausdrücklichen Auftrag voraus.
Vom Lesen zum Entscheiden
Soll das jemand mit dir durchgehen?
Du möchtest deine Grundversicherung, Zusatzversicherung oder beides wechseln? Wir organisieren den Beratungskontakt. Bei einem Wechsel über die Beratung übernimmt sie mit deinem ausdrücklichen Auftrag auch die Kündigung.
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Häufige Fragen
Was ist das Sonderkündigungsrecht bei einer Prämienerhöhung?
Verliere ich beim Wechsel Leistungen oder kann mich die neue Kasse ablehnen?
Muss ich meine Zusatzversicherung mitkündigen?
Quellen
- priminfo.admin.ch: Wechsel der Krankenkasse
- priminfo.admin.ch: FAQ zum Krankenkassenwechsel
- BAG: Antworten auf häufige Fragen zu Prämien und Kosten
- BAG: Wahlfranchisen
- priminfo.admin.ch: Sparen bei der Grundversicherung (Modelle)
- FINMA: Faktenblatt Krankenzusatzversicherung
Aktualisiert am .
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.
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