Franchise wechseln: bis wann? Fristen für 2027 im Überblick
Bis wann kannst du die Franchise wechseln? Senken: Meldung bis 30. November 2026. Erhöhen: bis Ende Jahr. Alle Fristen und Regeln für 2027, einfach erklärt.
Die Franchise ist neben Modell und Kasse der grösste Hebel bei der Krankenkassenprämie, aber die Fristen sind asymmetrisch: Erhöhen kannst du mit einer einfachen Mitteilung bis kurz vor Jahresende, Senken musst du wie eine Kündigung bis zum 30. November melden. Dieser Artikel erklärt dir beide Wege, den Modellwechsel bei der eigenen Kasse und wie du Franchise- und Kassenwechsel kombinierst. Er ist als Information gedacht, nicht als Rechtsberatung.
Die Grundregel: Franchise wechseln geht nur auf den 1. Januar
Die Franchise ist der Betrag, den du pro Kalenderjahr selbst übernimmst, bevor die Grundversicherung zahlt. Geregelt ist sie in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV, Art. 93 ff.). Für den Wechsel gilt eine einfache, harte Regel: Ein Wechsel der Franchise ist nur auf den Beginn eines Kalenderjahres möglich (BAG). Unter dem Jahr kannst du die Franchise weder erhöhen noch senken, egal, wie sich deine Situation ändert.
Diese Stufen stehen zur Wahl (Art. 93 und 103 KVV):
| Ordentliche Franchise | Wählbare Franchisen | |
|---|---|---|
| Erwachsene und junge Erwachsene (ab 19) | 300 Franken | 500, 1000, 1500, 2000, 2500 Franken |
| Kinder (bis 18) | 0 Franken | 100, 200, 300, 400, 500, 600 Franken |
Wer eine höhere Franchise trägt, erhält dafür einen Prämienrabatt. Er ist gesetzlich gedeckelt: höchstens 70 Prozent des Risikos, das du mit der höheren Franchise zusätzlich übernimmst (Art. 95 KVV). Welcher Betrag sich für dich rechnet, ist eine eigene Frage. Dafür gibt es den Vergleich Franchise 300 oder 2500 und den Franchise-Rechner. Hier geht es um die Fristen.
Franchise erhöhen: Mitteilung genügt, aber melde dich rechtzeitig
Willst du auf eine höhere Franchise wechseln (und damit Prämie sparen), ist der Weg unkompliziert: Du brauchst keine Kündigung, eine Mitteilung an deine Kasse genügt. Rechtlich gilt nur die Vorgabe, dass die Wahl einer höheren Franchise auf den Beginn eines Kalenderjahres erfolgen kann (Art. 94 Abs. 1 KVV).
Eine gesetzliche Meldefrist auf den Tag genau gibt es dafür nicht. Der Bund empfiehlt aber, die Kasse rechtzeitig zu benachrichtigen, spätestens Mitte Dezember (priminfo.admin.ch). Warte nicht bis zu den Feiertagen: Die Kasse muss deine Police fürs neue Jahr noch anpassen.
Franchise senken: Frist wie bei der Kündigung, 30. November
In die andere Richtung ist die Hürde höher. Der Wechsel zu einer tieferen Franchise ist für die Kasse ein teurerer Vertrag. Die KVV behandelt ihn deshalb wie eine Kündigung: Er ist nur auf das Ende eines Kalenderjahres möglich, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen (Art. 94 Abs. 2 KVV). Konkret heisst das: Die gewünschte tiefere Franchise muss deiner Krankenkasse bis zum 30. November schriftlich mitgeteilt werden (priminfo.admin.ch). Sie gilt dann ab dem 1. Januar.
Immerhin: Eine Gesundheitsprüfung gibt es nicht. Du kannst unabhängig von deinem Gesundheitszustand von einer höheren zu einer tieferen Wahlfranchise oder zurück zur ordentlichen Franchise wechseln; die Kasse darf den Wechsel nicht verweigern.
Modellwechsel bei der eigenen Kasse: rein jederzeit, raus nur per 1. Januar
Dieselbe Asymmetrie gilt beim Versicherungsmodell. Der Wechsel vom Standardmodell mit freier Arztwahl in ein Modell mit eingeschränkter Wahl (also Hausarzt, HMO oder Telmed) ist bei deiner Kasse jederzeit möglich, auch mitten im Jahr (Art. 100 Abs. 2 KVV). Er spart der Kasse Kosten, deshalb steht er dir offen, sobald du willst.
Der Weg zurück ist gesperrt: Der Wechsel vom Sparmodell in eine andere Versicherungsform (etwa zurück ins Standardmodell) ist nur auf das Ende eines Kalenderjahres möglich, wieder unter Einhaltung der Kündigungsfristen (Art. 100 Abs. 3 KVV). Praktisch heisst das auch hier: Mitteilung bis 30. November, wirksam per 1. Januar.
Kasse und Franchise gleichzeitig wechseln
Für den Franchise- oder Modellwechsel innerhalb deiner Kasse brauchst du keine Kündigung. Du kannst beides aber mit einem Kassenwechsel kombinieren, oft die stärkste Spar-Kombination: Du kündigst die alte Kasse bis zum 30. November (massgebend ist der Eingang bei der Kasse, nicht der Poststempel) und wählst im Antrag der neuen Kasse Franchise und Modell frei. Per 1. Januar startest du dann mit neuer Kasse, neuer Franchise und neuem Modell. Wie der Kassenwechsel im Detail abläuft, zeigt der Leitfaden zum Krankenkassenwechsel. Die Prämien vergleichst du neutral und kostenlos beim offiziellen Prämienrechner des Bundes auf priminfo.admin.ch.
Alle Fristen auf einen Blick
| Änderung | Wirksam per | Frist |
|---|---|---|
| Franchise erhöhen (gleiche Kasse) | 1. Januar | Mitteilung an die Kasse; empfohlen spätestens Mitte Dezember |
| Franchise senken (gleiche Kasse) | 1. Januar | Schriftliche Mitteilung bis 30. November |
| Wechsel ins Sparmodell (gleiche Kasse) | jederzeit | keine Frist |
| Zurück ins Standardmodell (gleiche Kasse) | 1. Januar | Mitteilung bis 30. November |
| Kassenwechsel (mit neuer Franchise) | 1. Januar | Kündigung bis 30. November bei der alten Kasse (Eingang zählt) |
Kinderfranchisen: meist bleibt es bei 0 Franken
Kinder bis 18 haben von Gesetzes wegen keine ordentliche Franchise; wählbar sind Stufen von 100 bis 600 Franken (Art. 93 KVV). Für den Wechsel gelten dieselben Fristen wie bei Erwachsenen. Eine Entlastung für Familien ist gesetzlich fixiert: Sind mehrere Kinder beim gleichen Versicherer versichert, darf ihre gemeinsame Kostenbeteiligung das Doppelte des Höchstbetrags pro Kind nicht übersteigen.
Prämienherbst 2026: der Fahrplan
Die Franchise-Anpassung ist einer von drei Sparhebeln, die jedes Jahr im Herbst gleichzeitig offenstehen. Der Ablauf für die Prämien 2027: Das BAG gibt die neuen Prämien voraussichtlich Ende September 2026 bekannt, deine Kasse muss dir die neue Prämie bis zum 31. Oktober 2026 mitteilen. Danach hast du bis zum 30. November 2026 Zeit für alles, was einer Kündigungsfrist unterliegt: Kassenwechsel, Franchise senken, zurück ins Standardmodell. Nur das Erhöhen der Franchise bei der eigenen Kasse hat etwas mehr Luft. Den kompletten Fahrplan mit allen Terminen findest du auf der Prämienherbst-Übersicht.
Bleibt die Frage, welche Franchise für dich die richtige ist; sie hängt von deinen erwarteten Gesundheitskosten ab. Die Faustregeln und die Rechnung dazu findest du im Artikel Franchise 300 oder 2500; mit dem Franchise-Rechner prüfst du deine Zahlen in zwei Minuten.
Frist verpassen? Lassen wir nicht zu.
Wir erinnern dich einmalig rechtzeitig vor den Kündigungsfristen: Zusatzversicherung (häufig 30. September) und Grundversicherung (30. November).
Fast geschafft: Wir haben dir eine E-Mail geschickt. Bitte bestätige den Link darin. Ohne Bestätigung wird deine Adresse nach 72 Stunden automatisch gelöscht.
Häufige Fragen
Bis wann kann ich meine Franchise erhöhen?
Bis wann muss ich melden, wenn ich die Franchise senken will?
Muss ich kündigen, um die Franchise zu wechseln?
Kann ich die Franchise unter dem Jahr wechseln?
Braucht es für die tiefere Franchise eine Gesundheitsprüfung?
Welche Franchisen gibt es für Kinder?
Quellen
- BAG: Wahlfranchisen
- priminfo.admin.ch: FAQ (Franchisen, Modelle, Kündigung)
- priminfo.admin.ch: Sparen bei der Grundversicherung
- Fedlex: Verordnung über die Krankenversicherung (KVV, SR 832.102), Art. 93 bis 103
- BAG: Prämien und Kosten, Antworten auf häufige Fragen
Aktualisiert am .
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.