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Krankenversicherung

Franchise wechseln: Fristen für Erhöhen & Senken (2026)

Franchise erhöhen oder senken – die Fristen sind unterschiedlich: Senken musst du bis 30. November melden, Erhöhen geht bis kurz vor Jahresende. Alle Regeln, einfach erklärt.

schweiz-start.ch RedaktionAktualisiert am ca. 5 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Franchise kannst du nur auf den 1. Januar wechseln – unter dem Jahr ist keine Anpassung möglich.
  • Franchise SENKEN: schriftliche Mitteilung bis spätestens 30. November bei deiner Kasse – wie bei einer Kündigung.
  • Franchise ERHÖHEN: nur eine Mitteilung nötig; priminfo empfiehlt, die Kasse spätestens Mitte Dezember zu benachrichtigen.
  • Für den Franchisewechsel innerhalb deiner Kasse brauchst du keine Kündigung – eine schriftliche Mitteilung genügt.
  • In ein Sparmodell (Hausarzt, HMO, Telmed) kannst du bei deiner Kasse jederzeit wechseln; zurück ins Standardmodell nur auf den 1. Januar.
  • Kassenwechsel und Franchisewechsel lassen sich kombinieren: alte Kasse bis 30. November kündigen, bei der neuen die Wunschfranchise wählen.

Die Franchise ist neben Modell und Kasse der grösste Hebel bei der Krankenkassenprämie – aber die Fristen sind asymmetrisch: Erhöhen kannst du mit einer einfachen Mitteilung bis kurz vor Jahresende, Senken musst du wie eine Kündigung bis zum 30. November melden. Dieser Artikel erklärt dir beide Wege, den Modellwechsel bei der eigenen Kasse und wie du Franchise- und Kassenwechsel kombinierst. Er ist als Information gedacht, nicht als Rechtsberatung.

Die Grundregel: Franchise wechseln geht nur auf den 1. Januar

Die Franchise ist der Betrag, den du pro Kalenderjahr selbst übernimmst, bevor die Grundversicherung zahlt. Geregelt ist sie in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV, Art. 93 ff.). Für den Wechsel gilt eine einfache, harte Regel: Ein Wechsel der Franchise ist nur auf den Beginn eines Kalenderjahres möglich (BAG). Unter dem Jahr kannst du die Franchise weder erhöhen noch senken – egal, wie sich deine Situation ändert.

Diese Stufen stehen zur Wahl (Art. 93 und 103 KVV):

Ordentliche FranchiseWählbare Franchisen
Erwachsene und junge Erwachsene (ab 19)300 Franken500, 1000, 1500, 2000, 2500 Franken
Kinder (bis 18)0 Franken100, 200, 300, 400, 500, 600 Franken

Wer eine höhere Franchise trägt, erhält dafür einen Prämienrabatt. Er ist gesetzlich gedeckelt: höchstens 70 Prozent des Risikos, das du mit der höheren Franchise zusätzlich übernimmst (Art. 95 KVV). Welcher Betrag sich für dich rechnet, ist eine eigene Frage – dafür gibt es den Vergleich Franchise 300 oder 2500 und den Franchise-Rechner. Hier geht es um die Fristen.

Franchise erhöhen: Mitteilung genügt – aber melde dich rechtzeitig

Willst du auf eine höhere Franchise wechseln (und damit Prämie sparen), ist der Weg unkompliziert: Du brauchst keine Kündigung, eine Mitteilung an deine Kasse genügt. Rechtlich gilt nur die Vorgabe, dass die Wahl einer höheren Franchise auf den Beginn eines Kalenderjahres erfolgen kann (Art. 94 Abs. 1 KVV).

Eine gesetzliche Meldefrist auf den Tag genau gibt es dafür nicht. Der Bund empfiehlt aber, die Kasse rechtzeitig zu benachrichtigen – spätestens Mitte Dezember (priminfo.admin.ch). Warte nicht bis zu den Feiertagen: Die Kasse muss deine Police fürs neue Jahr noch anpassen.

Am besten direkt nach der Prämienmitteilung erledigen

Deine Kasse muss dir die neue Prämie spätestens bis zum 31. Oktober mitteilen. Das ist der ideale Moment, die Franchise fürs Folgejahr festzulegen: Du siehst die konkreten Rabatte schwarz auf weiss und hast alle Fristen noch offen – auch die für einen Kassenwechsel.

Franchise senken: Frist wie bei der Kündigung – 30. November

In die andere Richtung ist die Hürde höher. Der Wechsel zu einer tieferen Franchise ist für die Kasse ein teurerer Vertrag – die KVV behandelt ihn deshalb wie eine Kündigung: Er ist nur auf das Ende eines Kalenderjahres möglich, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen (Art. 94 Abs. 2 KVV). Konkret heisst das: Die gewünschte tiefere Franchise muss deiner Krankenkasse bis zum 30. November schriftlich mitgeteilt werden (priminfo.admin.ch). Sie gilt dann ab dem 1. Januar.

Immerhin: Eine Gesundheitsprüfung gibt es nicht. Du kannst unabhängig von deinem Gesundheitszustand von einer höheren zu einer tieferen Wahlfranchise oder zurück zur ordentlichen Franchise wechseln – die Kasse darf den Wechsel nicht verweigern.

Die Asymmetrie kostet dich ein Jahr, wenn du sie verpasst

Erhöhen geht mit einer einfachen Mitteilung noch bis kurz vor Jahresende (empfohlen bis Mitte Dezember), Senken dagegen nur bis 30. November. Wer erst im Dezember merkt, dass die Franchise von 2500 Franken im nächsten Jahr riskant wird – etwa wegen einer geplanten Behandlung oder Schwangerschaft –, kommt nicht mehr heraus und trägt die hohe Franchise ein weiteres volles Jahr. Plane die Senkung deshalb im Oktober oder November, nicht später.

Modellwechsel bei der eigenen Kasse: rein jederzeit, raus nur per 1. Januar

Dieselbe Asymmetrie gilt beim Versicherungsmodell. Der Wechsel vom Standardmodell mit freier Arztwahl in ein Modell mit eingeschränkter Wahl – also Hausarzt, HMO oder Telmed – ist bei deiner Kasse jederzeit möglich, auch mitten im Jahr (Art. 100 Abs. 2 KVV). Er spart der Kasse Kosten, deshalb steht er dir offen, sobald du willst.

Der Weg zurück ist gesperrt: Der Wechsel vom Sparmodell in eine andere Versicherungsform – etwa zurück ins Standardmodell – ist nur auf das Ende eines Kalenderjahres möglich, wieder unter Einhaltung der Kündigungsfristen (Art. 100 Abs. 3 KVV). Praktisch heisst das auch hier: Mitteilung bis 30. November, wirksam per 1. Januar.

Kasse und Franchise gleichzeitig wechseln

Für den Franchise- oder Modellwechsel innerhalb deiner Kasse brauchst du keine Kündigung. Du kannst beides aber mit einem Kassenwechsel kombinieren – oft die stärkste Spar-Kombination: Du kündigst die alte Kasse bis zum 30. November (massgebend ist der Eingang bei der Kasse, nicht der Poststempel) und wählst im Antrag der neuen Kasse Franchise und Modell frei. Per 1. Januar startest du dann mit neuer Kasse, neuer Franchise und neuem Modell. Wie der Kassenwechsel im Detail abläuft, zeigt der Leitfaden zum Krankenkassenwechsel. Die Prämien vergleichst du neutral und kostenlos beim offiziellen Prämienrechner des Bundes auf priminfo.admin.ch.

Alle Fristen auf einen Blick

ÄnderungWirksam perFrist
Franchise erhöhen (gleiche Kasse)1. JanuarMitteilung an die Kasse; empfohlen spätestens Mitte Dezember
Franchise senken (gleiche Kasse)1. JanuarSchriftliche Mitteilung bis 30. November
Wechsel ins Sparmodell (gleiche Kasse)jederzeitkeine Frist
Zurück ins Standardmodell (gleiche Kasse)1. JanuarMitteilung bis 30. November
Kassenwechsel (mit neuer Franchise)1. JanuarKündigung bis 30. November bei der alten Kasse (Eingang zählt)

Kinderfranchisen: meist bleibt es bei 0 Franken

Kinder bis 18 haben von Gesetzes wegen keine ordentliche Franchise; wählbar sind Stufen von 100 bis 600 Franken (Art. 93 KVV). Für den Wechsel gelten dieselben Fristen wie bei Erwachsenen. Eine Entlastung für Familien ist gesetzlich fixiert: Sind mehrere Kinder beim gleichen Versicherer versichert, darf ihre gemeinsame Kostenbeteiligung das Doppelte des Höchstbetrags pro Kind nicht übersteigen.

Prämienherbst 2026: der Fahrplan

Die Franchise-Anpassung ist einer von drei Sparhebeln, die jedes Jahr im Herbst gleichzeitig offenstehen. Der Ablauf für die Prämien 2027: Das BAG gibt die neuen Prämien voraussichtlich Ende September 2026 bekannt, deine Kasse muss dir die neue Prämie bis zum 31. Oktober 2026 mitteilen. Danach hast du bis zum 30. November 2026 Zeit für alles, was einer Kündigungsfrist unterliegt – Kassenwechsel, Franchise senken, zurück ins Standardmodell. Nur das Erhöhen der Franchise bei der eigenen Kasse hat etwas mehr Luft. Den kompletten Fahrplan mit allen Terminen findest du auf der Prämienherbst-Übersicht.

Bleibt die Frage, welche Franchise für dich die richtige ist – sie hängt von deinen erwarteten Gesundheitskosten ab. Die Faustregeln und die Rechnung dazu findest du im Artikel Franchise 300 oder 2500; mit dem Franchise-Rechner prüfst du deine Zahlen in zwei Minuten.

Quellen

Diese Information dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die offiziellen Stellen (u. a. bag.admin.ch, priminfo.admin.ch).

Häufige Fragen

Bis wann kann ich meine Franchise erhöhen?

Die Wahl einer höheren Franchise ist nur auf den Beginn eines Kalenderjahres möglich (Art. 94 KVV). Eine Kündigung brauchst du nicht, eine Mitteilung an deine Kasse genügt. priminfo empfiehlt, die Kasse rechtzeitig zu benachrichtigen, spätestens Mitte Dezember. Erledige es am besten direkt nach der Prämienmitteilung im Oktober oder November.

Bis wann muss ich melden, wenn ich die Franchise senken will?

Der Wechsel zu einer tieferen Franchise gilt fristlich wie eine Kündigung: Die gewünschte tiefere Franchise muss deiner Krankenkasse bis spätestens 30. November schriftlich mitgeteilt werden. Sie gilt dann ab dem 1. Januar. Verpasst du die Frist, bleibst du ein weiteres Jahr auf der hohen Franchise.

Muss ich kündigen, um die Franchise zu wechseln?

Nein. Solange du bei derselben Kasse bleibst, genügt eine schriftliche Mitteilung an deine Krankenkasse. Eine Kündigung brauchst du nur, wenn du gleichzeitig die Kasse wechselst – dann muss die Kündigung bis 30. November bei der alten Kasse eintreffen, und du wählst die neue Franchise im Antrag der neuen Kasse.

Kann ich die Franchise unter dem Jahr wechseln?

Nein. Ein Wechsel der Franchise ist nur auf den Beginn eines Kalenderjahres möglich – das gilt für das Erhöhen wie für das Senken. Unter dem Jahr anpassbar ist dagegen das Versicherungsmodell: In ein Sparmodell wie Hausarzt, HMO oder Telmed kannst du bei deiner Kasse jederzeit wechseln.

Braucht es für die tiefere Franchise eine Gesundheitsprüfung?

Nein. In der Grundversicherung kannst du unabhängig von deinem Gesundheitszustand von einer höheren zu einer tieferen Wahlfranchise oder zur ordentlichen Franchise wechseln. Die Kasse darf den Wechsel nicht verweigern, solange du die Frist einhältst.

Welche Franchisen gibt es für Kinder?

Kinder bis 18 haben standardmässig keine Franchise (0 Franken). Wählbar sind zusätzlich 100, 200, 300, 400, 500 und 600 Franken. Sind mehrere Kinder einer Familie bei derselben Kasse versichert, ist ihre gemeinsame Kostenbeteiligung auf das Doppelte des Höchstbetrags pro Kind begrenzt.

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