Krankenkasse für die Familie in der Schweiz: Kosten (2026)
Jede Person zahlt ihre eigene Prämie – auch jedes Kind. Was die Krankenkasse für Familien 2026 kostet und wie Kinderprämien und Prämienverbilligung entlasten.
Das Wichtigste in Kürze
- In der Schweiz zahlt jede Person eine eigene Kopfprämie – auch jedes Kind. Eine beitragsfreie Familienmitversicherung wie in der deutschen oder österreichischen Kasse gibt es in der Grundversicherung nicht.
- Die Prämie hängt nicht vom Einkommen ab, sondern von Versicherer, Wohnort, Altersgruppe, Franchise und Modell.
- Kinder bis 18 zahlen deutlich tiefere Prämien, haben eine ordentliche Franchise von 0 Franken und einen auf 350 Franken gedeckelten Selbstbehalt.
- Über die individuelle Prämienverbilligung (IPV) müssen die Kantone die Kinderprämien für untere und mittlere Einkommen um mindestens 80 Prozent verbilligen.
- Eine seriöse Gesamtsumme für „die Familie" gibt es nicht – rechne pro Person und nutze für echte Prämien priminfo.admin.ch.
Wer aus Deutschland oder Österreich in die Schweiz zieht, bringt beim Thema Krankenkasse eine vertraute Vorstellung mit: Ein Elternteil ist Mitglied der gesetzlichen Kasse, der nicht erwerbstätige Ehepartner und die Kinder sind beitragsfrei mitversichert – ohne eigene Prämie. Genau dieses Modell gibt es in der Schweizer Grundversicherung nicht. Hier zahlt jede Person eine eigene Prämie, auch jedes Kind. Dieser Ratgeber erklärt, warum es keine kostenlose Familienversicherung gibt, wie sich die Kosten für eine Familie zusammensetzen – und mit welchen Mechanismen die Schweiz Familien gezielt entlastet.
Diese Seite bietet allgemeine Information, keine individuelle Versicherungs- oder Rechtsberatung. Massgebend sind im Einzelfall die offiziellen Regeln und deine konkrete Wohn- und Familiensituation.
Warum es in der Schweiz keine kostenlose Familienversicherung gibt
In Deutschland und Österreich kennt die gesetzliche Krankenversicherung die beitragsfreie Familienversicherung: In Deutschland etwa können nicht erwerbstätige Ehepartner und Kinder unter den Voraussetzungen von § 10 SGB V ohne eigenen Beitrag mitversichert sein (§ 10 SGB V). Die Schweiz funktioniert grundlegend anders.
Der Grund liegt in zwei Prinzipien. Erstens gilt die Versicherungspflicht pro Person: Jede Person, die sich in der Schweiz niederlässt, muss spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme eine eigene Krankenversicherung abschliessen – und dieselbe Frist gilt für Eltern, die ihr neugeborenes Kind bei einem Versicherer anmelden müssen (BAG). Zweitens ist die Grundversicherungsprämie eine Kopfprämie: Sie hängt nicht vom Einkommen ab und unterscheidet sich nach Versicherer, Wohnort und gewählter Versicherungsform (BAG).
Aus beidem folgt zwingend: Weil jede Person – auch jedes Kind – einzeln versicherungspflichtig ist und eine eigene, einkommensunabhängige Prämie trägt, fällt für den nicht erwerbstätigen Ehepartner und für jedes Kind eine eigene Prämie an. Eine beitragsfreie Mitversicherung der ganzen Familie über ein einziges „Hauptmitglied" gibt es in der Schweizer Grundversicherung nicht.
Das Mental Model umstellen
In der DE-/AT-Logik denkt man „eine Police für die Familie". In der Schweiz gilt: eine Police pro Person, eine Prämie pro Person. Eine vierköpfige Familie hat also vier Verträge – jeden mit eigenem Modell und eigener Franchise.
Jede Person zahlt eine eigene Kopfprämie
Die Prämie der Grundversicherung wird für alle nach denselben Regeln kalkuliert – nicht nach Lohn, sondern nach Versicherer, Wohnort und Versicherungsform (Franchise und Modell) (BAG). Für das Alter kennt die Grundversicherung dabei nur drei Altersklassen: Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr, junge Erwachsene vom 19. bis zum vollendeten 25. Altersjahr und Erwachsene ab dem 26. Altersjahr (priminfo.admin.ch).
Das ist die gute Nachricht für Familien: Kinder zahlen deutlich weniger als Erwachsene. Wie gross der Abstand ist, zeigt die offizielle mittlere Prämie des Bundes – ein nationaler Durchschnitt, kein für dich gültiger Preis:
| Altersklasse | Mittlere Monatsprämie 2026 (Richtwert, nationaler Durchschnitt) |
|---|---|
| Erwachsene (ab 26) | rund 465.30 Fr. |
| Junge Erwachsene (19–25) | rund 326.30 Fr. |
| Kinder (bis 18) | rund 122.50 Fr. |
Quelle: BAG-Medienmitteilung zu den Prämien 2026.
Diese Zahlen sind ein Richtwert, kein Angebot
Die mittlere Prämie ist ein nationaler Durchschnitt über alle Kassen und Regionen. Deine tatsächliche Prämie kann je nach Kanton, Versicherer, Modell und Franchise deutlich abweichen. Den persönlichen, neutralen Vergleich für deinen Wohnort bietet der offizielle Prämienrechner des Bundes auf priminfo.admin.ch – dort siehst du echte Prämien statt Durchschnittswerte.
Wie die Schweiz Familien gezielt entlastet
Auch wenn jede Person zahlt: Das System ist für Kinder und Familien an mehreren Stellen bewusst günstiger ausgestaltet. Vier Punkte sind entscheidend.
Kinder zahlen tiefere Prämien
Kinder und Jugendliche bilden eine eigene Altersklasse mit deutlich tieferer Prämie – im nationalen Durchschnitt 2026 etwa ein Viertel der Erwachsenenprämie (BAG). Jedes weitere Kind kostet also nicht so viel wie ein Erwachsener.
Reduzierte Franchise für Kinder
Bei der Franchise – dem Betrag, den man pro Jahr selbst trägt, bevor sich die Kasse beteiligt – sind Kinder bessergestellt. Ihre ordentliche Franchise beträgt 0 Franken; wählbar sind Stufen von 100, 200, 300, 400, 500 oder 600 Franken. Erwachsene starten dagegen bei 300 Franken (ordentlich) und können bis 2500 Franken wählen (BAG: Wahlfranchisen). Für ein Kind lässt sich die Grundversicherung also ohne jede ordentliche Franchise führen – Versicherer müssen allerdings nicht jede Stufe anbieten.
Gedeckelter Selbstbehalt für Kinder
Über die Franchise hinaus trägt man einen Selbstbehalt von 10 Prozent der die Franchise übersteigenden Kosten. Dieser ist für Kinder bis 18 Jahre auf maximal 350 Franken pro Jahr begrenzt – halb so viel wie bei Erwachsenen (700 Franken) (BAG: Kostenbeteiligung). Die maximale jährliche Kostenbeteiligung pro Kind ist damit gesetzlich nach oben gedeckelt.
Kein Spitalbeitrag für Kinder
Bei einem Spitalaufenthalt fällt normalerweise ein Beitrag von 15 Franken pro Tag an. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie für junge Erwachsene bis 25 Jahre in Ausbildung entfällt dieser Beitrag – ebenso für Mutterschaftsleistungen (BAG: Kostenbeteiligung). Auch hier entlastet das System Familien gezielt.
Individuelle Prämienverbilligung (IPV): die zentrale Familien-Entlastung
Das wichtigste Instrument gegen hohe Familienprämien ist die individuelle Prämienverbilligung (IPV). Die Kantone verbilligen die Prämien von Versicherten, «die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben»; finanziert wird die IPV gemeinsam von Bund und Kantonen (BAG: Prämienverbilligung).
Für Familien gibt es eine bundesrechtliche Mindestvorgabe (Art. 65 Abs. 1bis KVG): Für Familien mit unteren und mittleren Einkommen müssen die Kantone die Prämien der Kinder um mindestens 80 Prozent und die Prämien der jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen (BAG). Gerade für Familien mit mehreren Kindern kann das die effektive Belastung erheblich senken.
Wichtig: Die IPV ist kantonal organisiert. Jeder Kanton regelt im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben, wer Anspruch hat und wie stark verbilligt wird; manche Kantone gewähren die Verbilligung automatisch, andere nur auf Gesuch. Das Gesuch ist bei der zuständigen kantonalen Behörde einzureichen (BAG). Konkrete Einkommensgrenzen und Beträge unterscheiden sich von Kanton zu Kanton und lassen sich national nicht beziffern. Erkundige dich deshalb direkt bei der zuständigen Stelle deines Wohnkantons, ob deine Familie Anspruch hat.
Was eine Familie wirklich zahlt
Eine seriöse Gesamtzahl „so viel kostet die Krankenkasse für eine Familie" gibt es nicht – und wer sie verspricht, vereinfacht zu stark. Die tatsächlichen Kosten hängen von mehreren Faktoren ab:
- Wohnkanton und Prämienregion – Prämien unterscheiden sich regional deutlich.
- Versicherer – jede Kasse kalkuliert eigene Prämien.
- Modell – Standardmodell oder ein günstigeres Alternativmodell (Hausarzt, HMO, Telmed).
- Franchise – je Person frei wählbar, bei Kindern ab 0 Franken.
- Anzahl und Alter der Kinder – jedes Kind hat eine eigene, tiefere Prämie.
- Anspruch auf IPV – je nach Einkommen und Kanton.
Statt einer Pauschalsumme rechnest du die Familienkosten deshalb am besten pro Person zusammen und nutzt dafür den offiziellen Prämienrechner des Bundes auf priminfo.admin.ch. Wie die einzelnen Stellschrauben – Versicherer, Wohnort, Altersgruppe, Franchise, Modell – die Prämie bestimmen, erklärt unser Ratgeber Die günstigste Krankenkasse finden. Und wenn ihr gerade erst zugezogen seid, findet ihr im Leitfaden Krankenversicherung Schweiz für Zuzüger die wichtigsten Fristen – inklusive der Drei-Monats-Frist, die auch für jedes neugeborene Kind gilt.
So gehst du als Familie vor
- Jede Person einzeln betrachten – jedes Familienmitglied braucht eine eigene Police und hat eine eigene Prämie.
- Fristen einhalten – innert drei Monaten nach Zuzug, bei Neugeborenen innert drei Monaten nach der Geburt; bei fristgerechter Anmeldung gilt der Schutz rückwirkend ab dem Ereignis.
- Pro Person Modell und Franchise wählen – Kinder können ohne ordentliche Franchise (0 Franken) versichert werden.
- IPV prüfen – bei unteren und mittleren Einkommen lohnt sich die Anfrage bei der kantonalen Behörde fast immer.
- Neutral vergleichen – echte Prämien für deinen Wohnort findest du auf priminfo.admin.ch.
Eine Familie bedeutet mehrere Verträge, mehrere Franchisen und – je nach Kanton – einen möglichen IPV-Anspruch. Das ist mehr Entscheidung als bei einer Einzelperson. Wenn du das nicht allein durchgehen möchtest, hilft dir unser kostenloser Versicherungs-Check, den Bedarf deiner Familie in wenigen Minuten einzuordnen. Lieber persönlich? Du kannst jederzeit eine kostenlose Beratung anfordern – unverbindlich und auf Deutsch.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Versicherungsberatung.
Quellen
- BAG: Versicherungspflicht für in der Schweiz wohnhafte Versicherte— bag.admin.ch
- BAG: Krankenversicherung – das Wichtigste in Kürze— bag.admin.ch
- priminfo.admin.ch (Bund): Zahlen und Fakten – mittlere Prämie— priminfo.admin.ch
- BAG: Wahlfranchisen (Kinder und Erwachsene)— bag.admin.ch
- BAG: Kostenbeteiligung für in der Schweiz wohnhafte Versicherte— bag.admin.ch
- BAG: Krankenversicherung – Prämienverbilligung (IPV)— bag.admin.ch
- BAG-Medienmitteilung: Krankenkassenprämien 2026 (mittlere Prämie)— bag.admin.ch
- priminfo.admin.ch: offizieller Prämienrechner des Bundes (BAG)— priminfo.admin.ch
- Bundesrecht (gesetze-im-internet.de): § 10 SGB V – Familienversicherung— gesetze-im-internet.de
Diese Information dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die offiziellen Stellen (u. a. bag.admin.ch, priminfo.admin.ch).
Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz eine kostenlose Familienversicherung?
Nein. In der Schweizer Grundversicherung ist jede Person – auch jedes Kind – einzeln versicherungspflichtig und zahlt eine eigene, einkommensunabhängige Prämie. Eine beitragsfreie Familienmitversicherung wie in der deutschen oder österreichischen gesetzlichen Krankenkasse (in Deutschland § 10 SGB V) gibt es hier nicht. Für den nicht erwerbstätigen Ehepartner und für jedes Kind fällt eine eigene Prämie an.
Was kostet die Krankenkasse für eine Familie in der Schweiz?
Eine pauschale Gesamtsumme gibt es nicht. Die Kosten hängen von Wohnkanton, Versicherer, Modell, gewählter Franchise sowie Anzahl und Alter der Kinder ab. Als grobe Orientierung dient die offizielle mittlere Monatsprämie 2026: rund 465.30 Franken für Erwachsene, 326.30 Franken für junge Erwachsene und 122.50 Franken für Kinder. Das ist ein nationaler Durchschnitt – deine echten Prämien rechnest du pro Person auf priminfo.admin.ch.
Zahlen Kinder weniger Krankenkassenprämie als Erwachsene?
Ja, deutlich. Die Grundversicherung kennt drei Altersklassen: Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr, junge Erwachsene vom 19. bis zum vollendeten 25. Altersjahr und Erwachsene ab dem 26. Altersjahr. Kinder zahlen im nationalen Durchschnitt 2026 rund 122.50 Franken pro Monat – etwa ein Viertel der Erwachsenenprämie. Zusätzlich haben Kinder eine ordentliche Franchise von 0 Franken und einen auf 350 Franken gedeckelten Selbstbehalt.
Was ist die individuelle Prämienverbilligung (IPV) für Familien?
Die IPV ist eine von Bund und Kantonen finanzierte Verbilligung der Prämien für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Für Familien mit unteren und mittleren Einkommen müssen die Kantone die Kinderprämien um mindestens 80 Prozent und die Prämien junger Erwachsener in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen. Die IPV ist kantonal organisiert; das Gesuch stellst du bei der zuständigen kantonalen Behörde.
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