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Zahnversicherung Schweiz: Wann ist sie sinnvoll?

Zähne zahlt die Grundversicherung fast nie: die KVG-Ausnahmen, wie Zahnzusatzversicherungen funktionieren und für wen sich der Abschluss wirklich lohnt.

schweiz-start.ch Redaktion ca. 3 Min. Lesezeit

Beim Umzug in die Schweiz überrascht kaum etwas so zuverlässig wie die erste Zahnarztrechnung: Anders als in Deutschland ist der Zahnarzt hier kein Leistungsbereich der gesetzlichen Kasse, sondern fast immer Privatsache. Dieser Ratgeber erklärt, was die Grundversicherung tatsächlich übernimmt, wie Zahnzusatzversicherungen funktionieren, und für wen sich der Abschluss lohnt.

Was die Grundversicherung beim Zahnarzt zahlt: fast nichts

Die obligatorische Grundversicherung übernimmt die Kosten zahnärztlicher Behandlung nur in gesetzlich eng umschriebenen Ausnahmen (KVG Art. 31):

  • wenn die Behandlung durch eine schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems bedingt ist,
  • wenn sie durch eine schwere Allgemeinerkrankung oder ihre Folgen bedingt ist oder zu deren Behandlung notwendig ist,
  • bei Unfallschäden, soweit keine Unfallversicherung dafür aufkommt.

Im Alltag heisst das: Kontrolluntersuchung, Dentalhygiene, Füllungen, Wurzelbehandlungen, Kronen, Implantate und die allermeiste Kieferorthopädie („Zahnspange”) bezahlst du selbst. Die Grundversicherung springt nur bei den genannten schweren Ausnahmefällen ein (BAG: Zahnärztliche Behandlung).

Zahnzusatzversicherung: so funktioniert sie

Zahnversicherungen sind freiwillige Zusatzversicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Privatverträge, beaufsichtigt von der FINMA, nicht vom BAG (FINMA-Faktenblatt). Daraus folgen die drei Eigenschaften, die du kennen musst:

  1. Keine Aufnahmepflicht. Der Versicherer darf Gesundheitsfragen stellen und üblicherweise einen aktuellen Zahnstatus verlangen, Vorbehalte anbringen oder den Antrag ablehnen (priminfo). Bereits bekannte Probleme („Baustellen”) sind damit in aller Regel nicht mehr versicherbar.
  2. Leistungen sind Vertragssache. Üblich sind prozentuale Beteiligungen an den Behandlungskosten bis zu einer Jahreslimite; viele Produkte kennen Wartefristen nach Abschluss. Die konkreten Sätze, Limiten und Fristen stehen in Police und AVB. Sie unterscheiden sich von Produkt zu Produkt erheblich, weshalb ein Vergleich nur anhand dieser Dokumente sinnvoll ist.
  3. Eigene Kündigungsregeln. Es gelten die VVG-Fristen, nicht der 30. November der Grundversicherung. Details im Ratgeber Zusatzversicherung kündigen.

Für wen sich die Zahnversicherung lohnt, und für wen nicht

Der stärkste Fall: Kinder und Kieferorthopädie. Zahnspangen gehören zu den teuersten planbaren Gesundheitskosten für Familien, und die Grundversicherung zahlt Kieferorthopädie nur in den schweren Ausnahmefällen von KVG Art. 31. Der Haken: Sobald ein kieferorthopädischer Befund vorliegt, ist eine neue Zahnzusatzversicherung dafür praktisch nicht mehr erhältlich. Deshalb ist der Zeitpunkt entscheidend: so früh wie möglich abschliessen, idealerweise vor der Geburt, wenn viele Versicherer ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen.

Erwachsene mit gesundem Gebiss schliessen eine Zahnversicherung als langfristige Absicherung gegen teuren Zahnersatz ab. Je jünger und gesünder die Zähne beim Abschluss, desto eher kommt der Vertrag zustande und desto länger profitierst du vom Schutz. Rechne ehrlich: Wer nie mehr als die jährliche Kontrolle braucht, zahlt unter Umständen jahrzehntelang Prämien für wenig Gegenwert.

Kaum sinnvoll ist der Abschluss, wenn die Behandlung schon absehbar ist. Der Versicherer prüft den Zahnstatus und wird geplante oder begonnene Behandlungen ausschliessen. Zusatzversicherungen sind Vorsorge, kein rückwirkender Kostenschutz.

Wie die Zahnversicherung ins Gesamtbild der Zusatzversicherungen passt (Spital, Alternativmedizin, Ausland), zeigt die Entscheidungshilfe zur Zusatzversicherung; die grundsätzliche Abgrenzung erklärt der Vergleich Grund- vs. Zusatzversicherung.

So gehst du vor

  1. Bestandsaufnahme: Wann war die letzte Kontrolle, gibt es offene Behandlungen? Offene Punkte zuerst sanieren, sie wären ohnehin ausgeschlossen.
  2. Bedarf klären: Kinder im Haushalt (Kieferorthopädie!)? Eigener Zahnersatz-Horizont?
  3. Produkte anhand von AVB vergleichen: Erstattungssatz, Jahreslimite, Wartefrist, Kieferorthopädie-Deckung, nicht anhand von Werbeversprechen.
  4. Wahrheitsgemäss antworten: Falsche Angaben bei Gesundheitsfragen können den Versicherungsschutz kosten (FINMA-Faktenblatt).

Wir arbeiten anbieterübergreifend mit verschiedenen Schweizer Versicherern zusammen und legen unsere Vergütung offen. Wenn du wissen willst, welche Zahn- und Zusatzdeckungen zu deiner Situation passen, ordnen wir das gerne gemeinsam ein, kostenlos und unverbindlich.

Vom Lesen zum Entscheiden

Soll das jemand mit dir durchgehen?

Bei der Zahnversicherung entscheidet die Gesundheitsprüfung, und die lässt sich nicht nachholen. Wer sie für sich oder die Kinder erwägt, sollte die eigene Lage einmal durchgehen, bevor eine Behandlung ansteht: danach ist es zu spät.

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Für vermittelte Beratungen erhalten wir eine Vergütung. Wir sind ein Lead-/Marketing-Dienst, kein Versicherungsvermittler.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse in der Schweiz den Zahnarzt?
In der Regel nein. Die Grundversicherung übernimmt zahnärztliche Behandlungen nur, wenn sie durch eine schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems oder eine schwere Allgemeinerkrankung bedingt sind, oder nach einem Unfall, soweit keine Unfallversicherung zahlt. Kontrollen, Füllungen und Zahnersatz im Normalfall zahlst du selbst.
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Erwachsene?
Das hängt vom Gebiss und der Kostenperspektive ab: Wer gesunde Zähne hat, zahlt oft jahrelang Prämien für wenig Leistung; wer absehbar grössere Behandlungen braucht, wird dafür meist nicht mehr oder nur mit Vorbehalt versichert. Am ehesten lohnt sich der Abschluss in jungen Jahren mit gesundem Gebiss, als Absicherung gegen später teuren Zahnersatz.
Wann sollte ich mein Kind für die Zahnversicherung anmelden?
So früh wie möglich, am besten vorgeburtlich. Viele Versicherer nehmen Kinder bei vorgeburtlicher Anmeldung ohne Gesundheitsprüfung auf. Liegt erst einmal ein kieferorthopädischer Befund vor, ist eine neue Zahnzusatzversicherung dafür praktisch nicht mehr zu bekommen.
Was ist mit Wartefristen und Limiten?
Beides ist üblich und vertraglich geregelt: Viele Produkte kennen Wartefristen nach Abschluss und erstatten prozentual bis zu einer Jahreslimite. Die konkreten Zahlen stehen in Police und AVB. Vergleiche Produkte immer anhand dieser Dokumente, nicht anhand von Werbeaussagen.
Kann mich der Versicherer bei der Zahnzusatzversicherung ablehnen?
Ja. Zusatzversicherungen sind Privatverträge nach VVG: Der Versicherer darf Gesundheitsfragen und einen Zahnstatus verlangen, Vorbehalte anbringen oder den Antrag ohne Begründung ablehnen. Falsche Angaben können den Versicherungsschutz kosten.

Quellen

Aktualisiert am .

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.