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Finanzen

Brutto und Netto in der Schweiz erklärt (mit Rechner)

AHV, ALV, Pensionskasse, NBU und Quellensteuer verständlich erklärt – und warum die Krankenkasse nicht auf der Lohnabrechnung steht. Mit Brutto-Netto-Rechner.

schweiz-start.ch RedaktionAktualisiert am ca. 8 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Die fixen Sozialabzüge sind in der Schweiz vergleichsweise moderat: AHV/IV/EO (5,3 %) und ALV (1,1 %), zusammen 6,4 % des Lohns.
  • Stärker schmälern den Lohn die variablen Posten: Pensionskasse (BVG, steigt mit dem Alter) und Nichtberufsunfall (NBU).
  • Wer aus DE/AT zuzieht und noch keine Niederlassungsbewilligung C hat, zahlt die Steuer als Quellensteuer direkt vom Lohn — oft der grösste einzelne Abzug.
  • Der entscheidende Unterschied zu Deutschland: Die Krankenkasse ist KEIN Lohnabzug. Sie steht nicht auf der Abrechnung, sondern kommt als separate Rechnung aus deinem Netto.
  • Deshalb täuscht der Netto-Betrag auf dem Lohnausweis: Die Krankenkassenprämie — oft der grösste Fixkostenposten neben der Miete — geht erst danach ab.

Wer aus Deutschland oder Österreich in die Schweiz zieht, schaut zuerst auf den Bruttolohn — und der ist oft beeindruckend. Dann kommt die erste Lohnabrechnung, und mit ihr zwei Überraschungen. Die erste: Es wird gar nicht so viel abgezogen, wie man es aus der Heimat kennt. Die zweite folgt am Monatsende, wenn die Rechnung der Krankenkasse im Briefkasten liegt — ein grosser Betrag, der auf der Lohnabrechnung nirgends auftauchte. Dieser Ratgeber erklärt beide Effekte: was wirklich vom Lohn abgeht, und warum der Netto-Betrag auf dem Lohnausweis trügt.

Diese Seite bietet Information, keine individuelle Steuer- oder Versicherungsberatung. Massgebend ist im Einzelfall deine Lohnabrechnung sowie die zuständige Steuer- bzw. Ausgleichskasse. Steuer- und Quellensteuersätze sind kantonal und ändern sich jährlich.

Brutto, Netto — und der dritte Betrag

In Deutschland und Österreich kennst du im Wesentlichen zwei Zahlen: brutto und netto. Zwischen beiden liegen Sozialversicherung und Lohnsteuer — und die gesetzliche Krankenversicherung ist mittendrin, als fester Abzug direkt vom Bruttolohn. Du bekommst sie nie zu Gesicht; sie ist schon weg, bevor das Netto auf dem Konto landet.

Die Schweiz funktioniert anders. Hier gibt es faktisch drei Beträge: den Bruttolohn, den Netto-Lohn auf der Abrechnung — und danach die Krankenkassenprämie, die du selbst und getrennt bezahlst. Genau dieser dritte Betrag ist der Grund, warum sich der scheinbar hohe Schweizer Netto-Lohn am Ende kleiner anfühlt, als er aussieht. Schauen wir die Posten der Reihe nach an.

Die fixen Sozialabzüge: AHV/IV/EO und ALV

Zwei Abzüge sind gesetzlich festgelegt und bei jedem Angestellten gleich.

AHV/IV/EO. Das ist die erste Säule der Vorsorge: Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO). Der Gesamtbeitrag beträgt 2026 10,6 Prozent des Lohns (AHV 8,7 %, IV 1,4 %, EO 0,5 %) und wird hälftig zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden geteilt. Vom Lohn abgezogen wird also dein Anteil von 5,3 Prozent (ahv-iv.ch, Merkblatt 2.01). Dieser Beitrag wird auf dem gesamten AHV-pflichtigen Lohn erhoben und kennt nach oben in der Regel keine feste Beitragsobergrenze — anders als die einkommensabhängigen Abzüge, die du aus DE/AT kennst.

ALV. Die Arbeitslosenversicherung kostet 2026 insgesamt 2,2 Prozent, ebenfalls hälftig geteilt. Dein Anteil sind 1,1 Prozent, und zwar auf den Lohn bis zum Höchstbetrag des versicherten Verdienstes von CHF 148'200 pro Jahr (das sind CHF 12'350 im Monat). Auf Lohnteilen darüber fällt kein ALV-Beitrag mehr an (ahv-iv.ch, Merkblatt 2.08).

Zusammen sind das 6,4 Prozent — die einzigen wirklich fixen, für alle gleichen Abzüge. Und hier liegt die erste Überraschung: Das ist im Vergleich zu den Sozialabgaben in Deutschland oder Österreich moderat. Die fixen Sozialabzüge sind also nicht der Grund, warum am Ende wenig übrig bleibt. Den Lohn schmälern stärker die Posten, die jetzt kommen.

Die variablen Abzüge: Pensionskasse und Unfall

Diese Abzüge stehen ebenfalls auf der Lohnabrechnung, sind aber nicht für alle gleich — sie hängen von Alter, Arbeitgeber und Vorsorgeplan ab.

Pensionskasse (BVG, 2. Säule)

Die berufliche Vorsorge ist für die meisten Angestellten obligatorisch. Versichert wird der sogenannte koordinierte Lohn — der Bruttolohn abzüglich eines Koordinationsabzugs. Für 2026 gelten als Grenzbeträge eine Eintrittsschwelle (Mindestjahreslohn) von CHF 22'680, ein Koordinationsabzug von CHF 26'460 und eine obere Limite des Jahreslohns von CHF 90'720 (BSV, Beträge ab 1.1.2026).

Der entscheidende Punkt für deinen Lohnzettel: Der BVG-Beitrag steigt mit dem Alter. Die gesetzlichen Altersgutschriften betragen — in Prozent des koordinierten Lohnes — 7 % im Alter von 25–34, 10 % von 35–44, 15 % von 45–54 und 18 % von 55–65 Jahren (Fedlex, BVG Art. 16). Der Arbeitgeber trägt davon mindestens die Hälfte (Art. 66 BVG); viele Pensionskassen versichern zudem mehr als das gesetzliche Minimum. Deshalb lässt sich der konkrete Abzug nicht pauschal beziffern — fest steht nur: Bei älteren Angestellten ist der Pensionskassen-Abzug spürbar höher als bei jüngeren.

Nichtberufsunfall (NBU)

Beim Unfall trennt das Gesetz sauber: Die Prämie für Berufsunfälle zahlt der Arbeitgeber, die Prämie für Nichtberufsunfälle (NBU) trägt der Arbeitnehmer — und der Arbeitgeber zieht diesen Anteil vom Lohn ab (Fedlex, UVG Art. 91). Deshalb erscheint die NBU als kleiner Abzug auf deiner Abrechnung. Wie hoch der Satz ist, gibt das Gesetz nicht vor: Der Unfallversicherer bemisst ihn nach Risiko, er variiert also je Betrieb und Versicherer. Versichert ist der Verdienst bis zum UVG-Höchstbetrag von CHF 148'200 pro Jahr (2026) (SUVA).

Die Quellensteuer: für Zuziehende oft der grösste Abzug

Jetzt kommt der Posten, der für die meisten Neu-Zuziehenden den grössten Unterschied macht — und der in vielen Brutto-Netto-Faustregeln untergeht.

Wer aus dem Ausland zuzieht und (noch) keine Niederlassungsbewilligung C besitzt, zahlt die Einkommenssteuer nicht erst nachträglich per Steuererklärung, sondern direkt vom Lohn: als Quellensteuer. Sie wird vom Arbeitgeber einbehalten und ist damit ein echter Lohnabzug. Quellensteuerpflichtig sind ausländische Arbeitnehmende mit Wohnsitz in der Schweiz ohne Ausweis C sowie Grenzgänger und Wochenaufenthalter (ch.ch / ESTV). Mit C-Bewilligung — oder mit einem Ehepartner mit C-Bewilligung oder Schweizer Pass — entfällt der Lohnabzug, und du wirst ordentlich besteuert, also separat veranlagt.

Warum dein Lohnabzug anders aussieht als der eines Kollegen

Zwei Personen mit identischem Bruttolohn können sehr unterschiedlich viel netto haben — weil die eine quellensteuerpflichtig ist und die andere (mit C-Bewilligung) ordentlich besteuert wird. Der Quellensteuer-Tarif ist zudem kantonal und richtet sich nach Einkommen und Familiensituation. Einen allgemeingültigen Prozentsatz gibt es deshalb nicht. Für deinen konkreten Fall hilft der Steuerrechner der ESTV.

Für die typische Zuzüger-Situation ist die Quellensteuer in der Regel der grösste einzelne Lohnabzug — deutlich vor AHV, ALV und NBU. Wer also den hohen Bruttolohn sieht und ein deutsches Netto-Gefühl erwartet, unterschätzt fast immer genau diesen Posten.

Der Hebel: Die Krankenkasse ist KEIN Lohnabzug

Damit zum wichtigsten Unterschied — und zu der Erkenntnis, die fast jeder Zuzüger zu spät macht.

Wie du es aus Deutschland oder Österreich kennst, war die gesetzliche Krankenkasse dort ein einkommensabhängiger Abzug direkt vom Bruttolohn — schon weg, bevor das Netto auf dem Konto landete, und in der Höhe an dein Gehalt gekoppelt. In der Schweiz ist das grundlegend anders. Die Prämie der obligatorischen Grundversicherung (KVG) hängt nicht vom Einkommen ab; sie unterscheidet sich nach Versicherer, Wohnort und gewählter Versicherungsform (BAG).

Und sie ist kein Lohnabzug. Sie steht nicht auf deiner Lohnabrechnung. Stattdessen wählst du deine Krankenkasse selbst und bezahlst sie als separate monatliche Rechnung aus deinem Netto — für jedes Familienmitglied einzeln, auch für jedes Kind. Für viele Haushalte ist das, neben der Miete, der grösste Fixkostenposten überhaupt.

Der Netto-Betrag auf dem Lohnausweis täuscht

Wer aus DE/AT zuzieht, vergleicht oft das Schweizer Netto mit dem deutschen Netto — und übersieht, dass im deutschen Netto die Krankenkasse bereits abgezogen ist, im Schweizer Netto aber noch nicht. Das verfügbare Geld ist also erst der Netto-Lohn minus Krankenkassenprämie. Plane diesen Posten von Anfang an ein, sonst rechnest du dich zu reich.

Wie die Prämie zustande kommt, wie du mit Franchise und Modell die Kosten steuerst und welche Fristen nach dem Zuzug gelten, erklärt unser Leitfaden Krankenversicherung in der Schweiz nach dem Zuzug. Konkrete, aktuelle Prämien findest du im offiziellen Bund-Vergleich auf priminfo.admin.ch — wir nennen hier bewusst keine Prämienbeträge, weil sie von Kanton, Alter und gewähltem Modell abhängen.

Ein Beispiel — und warum es nur ein Beispiel sein kann

Einen seriösen, für alle gültigen Brutto-Netto-Prozentsatz gibt es nicht: Der BVG-Abzug hängt vom Alter und vom Vorsorgeplan ab, der NBU-Satz vom Versicherer, die Quellensteuer vom Kanton und der Familiensituation. Exakt sind nur die fixen Sozialabzüge.

PostenSatz / GrundlageCharakter
AHV/IV/EO5,3 % des Lohnsfix, für alle gleich
ALV1,1 % bis CHF 148'200/Jahrfix, für alle gleich
Pensionskasse (BVG)altersabhängig (7–18 % des koord. Lohns, mind. hälftig)variabel — Schätzung
Nichtberufsunfall (NBU)je Versicherer, bis CHF 148'200/Jahrvariabel — Schätzung
Quellensteuer (ohne C)kantonal, nach Einkommen/Familievariabel — nur mit Tarif
Krankenkassekein Lohnabzugseparate Rechnung aus dem Netto

Die fixen 6,4 Prozent kannst du exakt rechnen; alles andere kommt situationsabhängig obendrauf. Für eine konkrete Schätzung deiner Lohnabzüge nutze den Brutto-Netto-Rechner; jeden einzelnen Abzug erklärt die Übersichtsseite Lohnabzüge Schweiz. Die effektive Einkommenssteuer berechnest du mit dem Steuerrechner der ESTV — und die Krankenkasse rechnest du in beiden Fällen zusätzlich ein.

So gehst du vor

  1. Fixe Abzüge verstehen — AHV/IV/EO 5,3 % und ALV 1,1 %, zusammen 6,4 %. Mehr ist gesetzlich nicht fix.
  2. Variable Abzüge einordnen — Pensionskasse (steigt mit dem Alter) und NBU stehen auf der Abrechnung, sind aber individuell.
  3. Quellensteuer prüfen — ohne C-Bewilligung wird die Steuer direkt vom Lohn abgezogen; das ist meist der grösste Posten.
  4. Krankenkasse separat budgetieren — sie ist kein Lohnabzug, sondern eine eigene Rechnung aus dem Netto. Erst danach steht dein wirklich verfügbares Geld.
  5. Mit echten Werten rechnen — Lohnabzüge im Brutto-Netto-Rechner, Steuer bei der ESTV, Prämien auf priminfo.admin.ch.

Die Krankenkasse ist der einzige grosse Posten, den du aktiv beeinflussen kannst — über Versicherer, Modell und Franchise. Genau dabei helfen wir dir kostenlos und unverbindlich, persönlich und auf Deutsch. Wir arbeiten dabei anbieterübergreifend mit verschiedenen Schweizer Versicherern zusammen und sind nicht an einen einzelnen Versicherer gebunden — das machen wir transparent. Den offiziellen, neutralen Prämienvergleich für die Grundversicherung betreibt der Bund auf priminfo.admin.ch.

Quellen

Diese Information dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die offiziellen Stellen (u. a. bag.admin.ch, priminfo.admin.ch).

Häufige Fragen

Warum bleibt vom Schweizer Bruttolohn so wenig übrig?

Die gesetzlich fixen Sozialabzüge sind mit 6,4 % (AHV/IV/EO 5,3 % plus ALV 1,1 %) moderat. Den grösseren Teil machen die variablen Abzüge aus: die Pensionskasse (BVG), der Nichtberufsunfall (NBU) und — für Zuziehende ohne Niederlassungsbewilligung C — die Quellensteuer. Dazu kommt ein Posten, der gar nicht auf der Lohnabrechnung steht: die Krankenkasse, die du selbst aus dem Netto bezahlst.

Wird die Krankenkasse in der Schweiz vom Lohn abgezogen?

Nein. Anders als die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland oder Österreich ist die Schweizer Krankenkasse kein Lohnabzug. Die Prämie hängt nicht vom Einkommen ab, steht nicht auf der Lohnabrechnung und wird vom Versicherten selbst gewählt und als separate monatliche Rechnung bezahlt.

Welche Abzüge sind in der Schweiz fix, welche variabel?

Gesetzlich fix sind AHV/IV/EO (Arbeitnehmer-Anteil 5,3 %) und ALV (1,1 % bis zum versicherten Höchstlohn). Variabel und situationsabhängig sind die Pensionskasse (BVG, abhängig von Alter und Vorsorgeplan), der Nichtberufsunfall (NBU, abhängig vom Unfallversicherer) und die Quellensteuer (kantonal, nach Einkommen und Familiensituation).

Wer zahlt in der Schweiz Quellensteuer?

Quellensteuerpflichtig sind ausländische Arbeitnehmende mit Wohnsitz in der Schweiz ohne Niederlassungsbewilligung C sowie Grenzgänger und Wochenaufenthalter. Die Steuer wird direkt vom Lohn abgezogen. Mit C-Bewilligung — oder mit einem Ehepartner mit C-Bewilligung oder Schweizer Pass — entfällt der Lohnabzug und es wird ordentlich, also separat veranlagt.

Wo finde ich heraus, wie viel netto wirklich übrig bleibt?

Einen allgemeingültigen Brutto-Netto-Prozentsatz gibt es nicht, weil Pensionskasse, NBU und Quellensteuer von deiner Situation abhängen. Unser Brutto-Netto-Rechner liefert eine klar gekennzeichnete Schätzung der Lohnabzüge; die effektive Einkommenssteuer berechnest du mit dem Steuerrechner der ESTV. Die Krankenkassenprämie kommt in beiden Fällen separat obendrauf.

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