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13. Monatslohn berechnen

Voller oder anteiliger 13. Monatslohn. Der Rechner zeigt dir bei unterjährigem Ein- oder Austritt den Pro-rata-Betrag.

Schnelle Antwort

Wie wird der anteilige 13. Monatslohn berechnet?

Pro abgeschlossenem Beschäftigungsmonat ein Zwölftel eines Monatslohns. Bei 6 von 12 Monaten also ein halber Monatslohn. Der 13. ist nur geschuldet, wenn er vertraglich vereinbart ist.

Quelle: OR Art. 322 ff. · Stand: Januar 2026

CHF 6'000
CHF 2'000 CHF 20'000

Voller 13. Monatslohn (brutto)

CHF 6'000

Der 13. Monatslohn ist gesetzlich nicht zwingend, sondern vertraglich vereinbart. Bei unterjährigem Ein-/Austritt wird er in der Regel anteilig (pro rata) ausbezahlt. Massgeblich ist dein Arbeitsvertrag/GAV; Abzüge (AHV/ALV/Pensionskasse/Quellensteuer) fallen wie auf dem übrigen Lohn an. Diese Berechnung ist eine Orientierung, keine Lohnabrechnung.

Häufige Fragen

Ist der 13. Monatslohn in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Der 13. Monatslohn ist gesetzlich nicht zwingend, sondern muss im Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vereinbart sein. Ist er vereinbart, besteht darauf ein Anspruch.
Wie wird der 13. Monatslohn bei unterjährigem Eintritt berechnet?
In der Regel anteilig (pro rata): pro abgeschlossenem Beschäftigungsmonat ein Zwölftel eines Monatslohns. Wer z. B. 6 von 12 Monaten gearbeitet hat, erhält einen halben Monatslohn als 13.
Wann wird der 13. Monatslohn ausbezahlt?
Meist mit dem Dezemberlohn, teils hälftig im Juni und Dezember. Bei Austritt wird der bis dahin aufgelaufene Anteil pro rata mit der Schlussabrechnung ausbezahlt. Massgeblich ist der Vertrag/GAV.
Werden vom 13. Monatslohn Abzüge gemacht?
Ja. AHV/IV/EO, ALV, Pensionskasse und (bei Quellensteuerpflicht) die Quellensteuer fallen wie auf dem übrigen Lohn an. Der Rechner zeigt den Brutto-Betrag.

Quellen

Aktualisiert am .

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.

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