13. Monatslohn berechnen
Voller oder anteiliger 13. Monatslohn. Der Rechner zeigt dir bei unterjährigem Ein- oder Austritt den Pro-rata-Betrag.
CHF 2'000 CHF 20'000
Voller 13. Monatslohn (brutto)
CHF 6'000
Der 13. Monatslohn ist gesetzlich nicht zwingend, sondern vertraglich vereinbart. Bei unterjährigem Ein-/Austritt wird er in der Regel anteilig (pro rata) ausbezahlt. Massgeblich ist dein Arbeitsvertrag/GAV; Abzüge (AHV/ALV/Pensionskasse/Quellensteuer) fallen wie auf dem übrigen Lohn an. Diese Berechnung ist eine Orientierung, keine Lohnabrechnung.
Häufige Fragen
Ist der 13. Monatslohn in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Der 13. Monatslohn ist gesetzlich nicht zwingend, sondern muss im Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vereinbart sein. Ist er vereinbart, besteht darauf ein Anspruch.
Wie wird der 13. Monatslohn bei unterjährigem Eintritt berechnet?
In der Regel anteilig (pro rata): pro abgeschlossenem Beschäftigungsmonat ein Zwölftel eines Monatslohns. Wer z. B. 6 von 12 Monaten gearbeitet hat, erhält einen halben Monatslohn als 13.
Wann wird der 13. Monatslohn ausbezahlt?
Meist mit dem Dezemberlohn, teils hälftig im Juni und Dezember. Bei Austritt wird der bis dahin aufgelaufene Anteil pro rata mit der Schlussabrechnung ausbezahlt. Massgeblich ist der Vertrag/GAV.
Werden vom 13. Monatslohn Abzüge gemacht?
Ja. AHV/IV/EO, ALV, Pensionskasse und (bei Quellensteuerpflicht) die Quellensteuer fallen wie auf dem übrigen Lohn an. Der Rechner zeigt den Brutto-Betrag.
Quellen
Aktualisiert am .
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.